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Pressemitteilung

GdP zu Protestveranstaltungen – Belastungen auf einem hohen Niveau

Mainz.

Kunz: „Wer Polizeibeamt:innen angreift, handelt nicht aus Sorge um die Corona-Politik und äußert auch nicht friedlich seine Meinung, sondern begeht eine strafbare Handlung und ist demzufolge kriminell. Das ist keine Bagatelle!“

Angesichts der auch in Rheinland-Pfalz festzustellenden Zunahme von Protesten im Zusammenhang mit den staatlichen Corona-Maßnahmen und aufgrund zunehmender Unzufriedenheit und Frustration der Teilnehmenden verzeichnet die GdP eine deutliche zunehmende Belastung der Einsatzkräfte. Sie müssen an vielen Stellen im Land zur gleichen Zeit präsent sein. Die Ressourcen sind jedoch begrenzt und fordern die Polizei im Land massiv heraus.
Nicht immer werden die gebotenen Abstands- und Hygieneregeln, insbesondere die Auflage der Maskentragepflicht, beachtet. Dies hat sich auch gestern in Pirmasens gezeigt. Wenn die Polizei beispielsweise zur Feststellung der Identität einschreiten, kommt es zu solidarischen Reaktionen der Teilnehmenden, werden Aufnahmen der polizeilichen Einsatzsituationen getätigt, aus dem Kontext gerissen und im Netz veröffentlicht. Nicht selten entlädt sich der Protest an den Corona-Maßnahmen im unmittelbaren Kontakt mit den Ordnungs- und Einsatzkräften.

Landeschefin Kunz appelliert an die Versammlungsteilnehmenden:
„Wir befinden uns nach wie vor in turbulenten Zeiten, in denen einige Menschen aus unterschiedlichsten Gründen frustriert und enttäuscht wegen der Infektionsschutzmaßnahmen sind. Das Recht auf Versammlungsfreiheit gilt für all diejenigen, die sich friedlich und ohne Waffen versammeln wollen, um ihre Meinung zu äußern. Wer also seinen Unmut kundtun möchte, darf dies unter diesen Voraussetzungen tun und muss sich an die vor Ort geltenden Auflagen halten. Wir kommen mit vielen Formen der Meinungsäußerung gut klar, aber nicht mit denen, bei denen von vornherein ein hohes Maß an Aggressivität herrscht, keine Kooperationsbereitschaft gezeigt wird und Gewalt eingesetzt wird. Halten Sie sich bei Ihren Demonstrationen fern von Rechtsextremisten, Verschwörungstheoretikern und anderen extremistischen Gruppierungen. Diese Menschen haben eine andere Motivation. Sie unterwandern unseren Rechtsstaat und wollen Sie dafür instrumentalisieren. Lassen Sie das nicht zu!“
Von der Justiz und der Politik fordert Kunz: „Wir erwarten ein konsequentes rechtsstaatliches Vorgehen der Justiz in den Fällen, in denen Menschen sich nicht an Recht und Gesetz halten oder die Einsatzkräfte angegriffen werden. Von der Politik fordern wir mit Blick auf das anstehende Silvesterwochenende, dass sie sich schützend vor die das Recht umsetzenden Ordnungs- und Einsatzkräfte stellt, indem sie Eskalationsrisiken von vornherein vermeidet. Konkret fordern wir den Erlass von Alkoholverboten im öffentlichen Raum. In Anbetracht der zunehmenden Protestlage im Land fordern wir die Versammlungsbehörden auf, Versammlungsverbote vor Ort zu prüfen. Dies gilt auch für sog. „Böllerverbote“ im Zusammenhang mit Silvester. All diese Maßnahmen machen es unattraktiv, sich draußen aufzuhalten und helfen dabei, alkoholbedingte Exzesse einzudämmen. Die Landespolitik könnte den verantwortlichen Kommunen helfen und dies in der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes regeln.“

„Vor dem Hintergrund nicht nachlassender Auftragslagen für unsere Kolleg:innen,“ so Kunz weiter, „fordern wir die Landesregierung eindringlich auf, an den hohen Einstellungszahlen von mind. 500 Einstellungen pro Jahr langfristig festzuhalten. Die Eskalation des Demonstrationsgeschehens verdeutlicht, dass die personellen Ressourcen der Sicherheitskräfte im konkreten Fall auch „Reserven“ benötigen, um den Rechtsstaat durchsetzen zu können. Auf „Kante genäht“ im Streifendienst, also in den Dienststellen im gesamten Land, und in den Einheiten der Bereitschaftspolizei taugt bei der inneren Sicherheit nichts. Dass vor dem Hintergrund der aktuellen Lage andere, wichtige polizeiliche Aufgaben nicht mit der gewohnten Qualität erledigt werden können, wie beispielsweise die Verkehrsüberwachung, kann für kurze Zeit als Notpflaster dienen, ist aber nach Auffassung der GdP im Land auf Dauer kein probates Mittel. Die Menschen in unserem Land verdienen es, eine insgesamt gute ausgestattete Bürgerpolizei zu haben, damit sie sich auch weiterhin sicher fühlen können. Zu einer guten Ausstattung zählt auch die Sachausstattung. Vor Monaten hatten wir bereits auf die fehlenden Schutzhelme für die Kolleg:innen im polizeilichen Streifendienst hingewiesen, die jetzt bei diesen polizeilichen Lagen auch ran müssen. Diese Lagen zeigen aber auch wieder, wie wichtig eine individuelle Ausstattung mit den Helmen wäre.“