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Doppelhaushalt 2017/2018

GdP: Beförderungsbudget anheben Stellenhebungen A 11 – A 13 und höhere Quoten für A 10

Mainz.

Die Stellenpläne und das Budget für Beförderungen müssen - über die im Entwurf vorgesehenen Hebungen hinaus – nachgebessert werden, um den Kolleginnen und Kollegen gerecht zu werden. Das ist die eindeutige Schlussfolgerung der GdP im Hinblick auf die diesjährigen Beförderungen.

Die ungünstigen demografischen Voraussetzungen im Polizeibereich führen dazu, dass es Beförderungsprobleme in den Bereichen A 11 bis A 13 gibt. Die Beförderungsbäuche wachsen seit Jahren. Die Stellenhebungen im Haushaltsentwurf reichen nicht, um hier wirksam entgegenwirken zu können.

Die Folgen:
  • Verdiente Kolleginnen und Kollegen können nicht mehr rechtzeitig (ruhegehaltsfähig) zur/m Polizeihauptkommissarin/Kriminalhauptkommissar befördert werden.
  • Der Übernahme von Führungs- und Funktionsaufgaben folgt leider über Jahre hinweg nicht die damit verbundene Beförderung nach A 12 oder A 13.

A 10: Quoten anheben!
Das erste Beförderungsamt (A 10) der Laufbahn muss in einem überschaubaren Zeitraum erreichbar sein. Dazu ist es notwendig im ersten Schritt die Beförderungsquoten für die Beförderung zu A 10 anzuheben. Der Bewährungsaufstieg muss zeitnah komplett nach A 10 besoldet werden, wenn Beförderungsreife vorliegt.

Beide Forderungen bedingen ein höheres Beförderungsbudget.

Stellv. Landesvorsitzender Heinz-Werner Gabler: „Bei sprudelnden öffentlichen Kassen ist es angebracht, die Beförderungsmisere bei der Polizei endlich zu beseitigen. Die Stellen- und Budgetsteigerungen sind dringend notwendig. Das Vertagen auf folgende Haushalte ist ein Irrweg und macht alles nur noch schlimmer und teurer.“