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Mainz. 08.12.2017

Organisation der Kriminalpolizei II

Warum wird im Informationsschreiben des Staatssekretärs Stich der geplante herausgehobene Sachbearbeiter für Umweltkriminalität nicht erwähnt? Was wird aus dem gemeinsamen Sachgebiet Fahndung“? Diese und weitere Fragen gingen in der Folge unseres Flugblattes vom 23. November bei Hauptpersonalrat und bei der GdP ein. Anlass genug, das MdI um Klarstellung zu bitten. Inspekteur Jürgen Schmitt hat heute – in Vertretung des Herrn Staatssekretärs und des Abteilungsleiters für diese Klarstellung gesorgt.



Wie bereits berichtet, sollen die Ergebnisse der AG-Evaluation in einem Stufenmodell umgesetzt werden. In 2018 sollen die Arbeitsgruppen-Bandenkriminalität zu "K/15" umbenannt werden. Ebenfalls 2018 sollen die ehemaligen Kommissariate 7 und 8, die im Jahr 2012 zu K/17 verschmolzen wurden, zu K/17 und K/18 umgebildet werden. Diese beiden Maßnahmen sollen im ersten Quartal 2019 umgesetzt werden.

Die Veränderungen in den Kriminalinspektionen "in der Fläche" sollen demgegenüber erst 2019 erfolgen. Die unter eine Führung genommenen Kommissariate 1 und 2 sollen wieder getrennt dargestellt werden, da die Zusammenführung sich nicht bewährt habe. Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme gilt die Mindestgröße eines jeden Kommissariates von drei Ermittlerinnen und Ermittlern (1:2).
Die Kommissariate K/6 in der Fläche sollen in K/6 und K/7 getrennt werden. Kriminaltechnik/Erkennungsdienst und Datenverarbeitung sollen im K/7 und die "Gemeinsame Täterorientierung" - somit also das „Gemeinsame Sachgebiet Fahndung“ - in K/6 dargestellt werden.
Die Einführung eines herausgehobenen Sachbearbeiters für Umweltkriminalität (Koordinator, Ansprechpartner???) soll der Beurteilung der Präsidien überlassen werden. Die Konzepte – einerseits zur Einführung einer solchen Stelle und andererseits zu deren Bewertung nach A 12 – sollen in den PP entwickelt und dem MdI vorgelegt werden. Die Veränderungen bei den "Flächen-KI´en" sollen zum 1.4.2019 wirksam werden.

Die gestufte Vorgehensweise wurde auch vom Hauptpersonalrat einhellig kritisiert.

Wie schon der Fachausschuss „K“ in der GdP weist auch der HPRP darauf hin, dass es einfacher wäre, die erforderlichen Rechtsänderungen in einem Zug und nicht in getrennten "Fackelzügen" zu veranlassen. Eine solche Verfahrensweise würde es ermöglichen, bei der Umsetzung nach Größe der Dienststellen und Zeitpunkt zu differenzieren.
GdP-Landes-Vize Heinz Werner Gabler: „Wenn im Verlauf 2018 alle Regelungen getroffen sind, könnte man zum Beispiel die Trennung von K/1 und K/2 bei den größeren KI´en im Land auch vorziehen, während bei anderen die Personalverstärkung abgewartet werden könnte.“ In dem Zusammenhang weist HPRP-Mitglied Bernd Becker darauf hin, dass in den K/2 wegen der von amerikanischen Internet-Beobachtern initiierten Kinderporno-Verfahren weiterhin mit einem Aufgabenzuwachs zu rechnen sei.


Bachelor-Studiengang

Neue Wahlpflichtanteile in Modul 11

Wohl wegen des inhaltlichen Zusammenhangs zu Fragen der Attraktivität der Kriminalpolizei und der auf der Ausbildung aufbauenden Spezialisierung und Fortbildung hatte Staatssekretär Stich in seinem Info-Schreiben auf die geplanten Veränderungen in Modul 11 des BA-Studienganges hingewiesen. Auch dieses Vorhaben hat IdP Jürgen Schmitt am 7.12.2017 dem HPRP näher erläutert.

Demnach ist vorgesehen, dass perspektivisch alle neun Fachgebiete (im Einstieg 5) in Modul 11 theoretische und praktische Vertiefungsangebote machen. Dabei geht es um die Stärkung aller polizeilichen Kompetenzen: Ermittlungskompetenz, Kontrollkompetenz, Einsatzkompetenz.
Naturgemäß wird es etliche Lerninhalte mit Bedeutung für die Arbeit in der Kriminalpolizei bzw. generell im Ermittlungsbereich geben. In der Erörterung wurde aber klargestellt, dass es der rheinland-pfälzischen Philosophie und der zweigeteilten Laufbahn entspricht, dass alle Absolventinnen und Absolventen ihren Dienst mit stark ausgeprägten Ermittlungskompetenzen antreten.
GdP-Vize Bernd Becker bedankte sich für diese Klarstellungen und konstatierte, dass damit eine frühzeitige Trennung von Schutz und Kriminalpolizei während des Studiums – nach welchen Kriterien auch immer – vom Tisch sei.

Becker: „Das entspricht auch ganz eindeutig der GdP-Umfrage unter Dienstzweigwechslern, die in Kürze veröffentlicht wird. Ich bin überzeugt, dass die HdP das Modul 11 in diesem Lichte gut fortentwickeln wird. Uns ist wichtig, dass die Kolleginnen und Kollegen Gelegenheit erhalten, kurz vor Ende des Studiums noch einmal Interessensschwerpunkte zu setzen. Der BA-Studiengang bleibt EINE Ausbildung für ALLE, auf der dann Spezialisierung und Fortbildung aufbauen. Die mehr oder weniger zufällige Teilnahme an Vertiefungsangeboten in Modul 11 wird keine (faktische) Vorentscheidung für die spätere Verwendung in der Kriminalpolizei oder anderswo sein.“

Es geht aus GdP-Sicht aber auch bereits im Studium darum, besondere Talente oder Kolleginnen und Kollegen mit Vorkenntnissen in einschlägigen Bereichen frühzeitig zu erkennen und Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

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