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Strafverschärfung bei sexueller Gewalt gegen Kinder

GdP fordert Entlastungen durch Personal und weitere Betreuungsangebote

Mainz.

Im Zusammenhang mit erschütternden Fällen von sexuellen Missbrauchs in den letzten Monaten und aufgrund der seit Jahren zunehmenden Fallzahlen rund um Sexualisierte Gewalt gegen Kinder im Bereich der Verbreitung von Kinderpornografie wurden von der GdP mehrfach Verbesserungen in personeller und technischer Sicht, aber auch mit Blick auf eine psychosoziale Betreuung, gefordert.

Strafrechtsverschärfung

Die Große Koalition hat sich letzten Freitag auf eine Strafrechtsverschärfung verständigt. Sexueller Missbrauch, aber auch der Konsum und die Verbreitung von Missbrauchsbildern soll künftig zu einem Verbrechenstatbestand hochgestuft werden. Der Personalbedarf, die Arbeitsbelastung und die psychische Belastung werden damit weiter steigen.

Sven Hummel, stellv. Landesvorsitzender:
Aktuell sind etwa 130 Kolleg:innen von der Auswertung dieser Verfahren betroffen. Diejenigen, die in diesen Bereichen arbeiten, merken möglicherweise erst viel zu spät, was all diese Bilder und Videos über Jahre mit ihnen und ihrer Gesundheit machen. Hinter jedem Bild und jedem Video verbirgt sich ein sexueller Missbrauch an einem Kind. Nicht selten dauern diese Taten weiterhin an. Dies alltäglich zu sehen und zu wissen, dass man unmittelbar nicht eingreifen und diese Taten verhindern kann und zudem die Arbeitsbelastung steigt, macht was mit einem. Auf Dauer kann es krank machen.“

Um die Kolleg:innen mit psychisch belastenden Tätigkeiten (Gefahr der Traumatisierung) frühzeitig auffangen zu können, hat das MdI eine Übersicht an Beratungsangeboten erstellen lassen. Erfahrungswerte und wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Supervisionen als zielgerichtete begleitende Maßnahmen unterstützen können.

Bislang stehen insgesamt drei polizeiintern ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung, die regional die Bereiche Westpfalz, Mainz, Trier und Teile von Koblenz abdecken können:

Für das Polizeipräsidium Rheinpfalz und für Teilbereiche der Polizeipräsidien Mainz und Koblenz wird zusätzlich der Einkauf von drei Supervisorinnen, bzw. Supervisoren durch die Zentralstelle der Gesundheit des PP ELT empfohlen.

Die GdP weist schon länger auf eine absehbare Zunahme der Fallzahlen hin (https://bit.ly/3enBerp). Durch eine veränderte Verfahrensweise beim BKA kommen nun zusätzlich Fälle in dreistelliger Anzahl auf die Präsidien zu. Durch die klaren Strukturen von BAO'en und Arbeitsgruppen sowie Personalverstärkungen sollen insbesondere Gefahrenüberhänge schnellstmöglich erkannt werden, um möglicherweise einen noch andauernden sexuellen Missbrauch zu verhindern. Dabei unterstützen Ermittler:innen aus anderen Kommissariaten und Kolleg:innen der Schutzpolizei, die damit ihren Dienststellen und Kommissariaten fehlen.

Auf unser Betreiben hin gibt es bereits Fortschritte im Bereich der technischen Ausstattung, womit auch die psychische Belastung reduziert werden kann. Die Technik muss dabei fortlaufend auf einem aktuellen Stand gehalten werden. Zudem sind die Dienststellen an leistungsstarke Datennetze anzuschließen.

Nach Berechnungen der GdP fehlen im Land 400 Vollzeitstellen bei der Kriminalpolizei. Tarifbeschäftigte könnten schnell und dauerhaft unterstützen – sie können die dringend benötigten Ermittler:innen aber nicht ersetzen.

Landeschefin Kunz:
Wir erleben es seit Jahren, dass ständig neue Aufgabenfelder an die Kriminalpolizei übertragen werden. Der Personalkörper wächst aber nicht um diese hinzukommenden Aufgaben an. Ein Teufelskreis, der nur dann durchbrochen werden kann, wenn mit einer neuen Aufgabe auch ein entsprechendes Personal- und taktisches Ermittlungskonzept einhergeht. Es muss auch in den klassischen kriminalpolizeilichen Dienststellen Funktionsuntergrenzen geben, damit die Kolleg:innen ohne Zeitdruck und auch weiterhin mit hoher Qualität Ermittlungsarbeit leisten können. Das Arbeiten für den Papierkorb oder für die Polizeiliche Kriminalstatistik ist nicht das, was sich eine Polizistin oder ein Polizist vorstellt, wenn sie oder er einen Beruf bei der Polizei antritt.“

Es braucht weiterhin Investitionen in die Gesundheit, in die Technik und in das Personal! Und vor allem braucht es den Mut, innovativ in der Kriminalitätsbekämpfung zu sein!

Hintergrundinformationen

Die Herausforderungen der Kripo sind schon länger bekannt

Wer früher zur Kripo wollte, hatte es schwer. Heute suchen viele Polizeibehörden händeringend junge Kolleginnen und Kollegen, die zur Kriminalpolizei wechseln wollen. Vieles wurde durch das Ministerium, die Dienststellen, die Gewerkschaften und Berufsvertretungen initiiert und dennoch stellen sich keine Besserungen der Situation ein. Die Probleme, die zu der fehlenden Attraktivität geführt haben, liegen auf der Hand. Die Kripo ist nicht zuletzt aufgrund ihres deutlichen Aufgabenzuwachses personell gebeutelt und technisch unzureichend ausgestattet, dabei steht sie auch immer hoch technisierten, mobilen Tätern gegenüber, ohne selbst mithalten zu können. Dass das jedoch gelingen kann, hat das Verfahren um den „Cyber-Bunker“ in Traben-Trarbach gezeigt.

Da es sich um ein globales, nicht einfach zu lösendes Problem handelt, fordert die GdP aus diesem Grund alle politischen Akteurinnen und Akteure auf, dass die Kripo in den nächsten Jahren die Ressourcen und die technischen Möglichkeiten bekommt, die sie für eine erfolgreiche Arbeit braucht. Diese Forderung geht auch weit über die Landesgrenze hinaus.

Moderne Technik
Technisch ist die Kripo den Kriminellen meist unterlegen. So haben Datenmengen unvorstellbare Dimensionen erreicht, wird die Verschlüsselungstechnik der Täter immer raffinierter und geraten herkömmliche Ermittlungstechniken längst an ihre Grenzen. Deshalb braucht die Kripo neue Systeme zur automatischen Datenauswertung, um Bild- und Videodateien nach verdächtigen Inhalten zu durchsuchen, Smartphone-Daten zu entschlüsseln und forensische Spuren nutzbar zu machen. Die ersten Projekte und Maßnahmen hierzu sind auf den Weg gebracht, müssen jedoch beschleunigt und weiter ausgebaut werden. Mut zur Innovation ist aus unserer Sicht gefragt!
Moderne Technik muss auch der Kripo zur Verfügung stehen. Dazu gehört insbesondere die Nutzung von dienstlichen Smartphones inklusive der zur Verfügung stehenden Anwendungen (bspw. poMMes)

Bessere Aufstiegschancen und finanzielle Anreize
Für alle Polizeibeschäftigten gilt, dass erfolgreiche Arbeit auch davon abhängt, ob sie entsprechend ihrer Aufgaben und ihrem Engagement bezahlt werden. Das gilt auch für die Kripo. Aufgrund der Stellenplanobergrenzen in den Bereichen A12 und A13 sind Aufstiegschancen in sog. „Fachkarrieren“ kaum möglich. Nicht alle Funktionsträger: innen bei der Schutz-, der Kriminalpolizei oder im Verwaltungsbereich können demnach nach A12 oder A13 besoldet werden; dies gilt auch für die sog. Herausgehobenen Sachbearbeiter:innen. Hier hat die GdP klare Vorstellungen: der Übernahme der Funktion muss nach Ablauf einer Probezeit zum nächsten Beförderungstermin eine Beförderung folgen. Hierzu müssen die Stellenpläne deutlich ausgeweitet werden.
Finanzielle Anreize fehlen bei der Kripo gänzlich und müssen auch in anderen Bereichen dringend „saniert“ werden. Aus diesem Grund muss bei der „Sanierung“ des gesamten Zulagenwesens auch eine belastungsgerechte und attraktivitätssteigernd Zulage für die Bereiche der Kriminalpolizei geschaffen werden. Auch hier hat die GdP klare Vorstellungen und wir haben es geschafft, dass sich diese in den Wahlprogrammen einiger Parteien wiederfinden.
Das aktuelle Flugblatt findet ihr HIER zum Ausdrucken!