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GdP Kurz berichtet

Mainz.

1. DGB*2. Urlaub für Pflege während Corona*3. DEIG*4. Homeoffice*5. Datenschutz*6. FALTER


1. DGB

Neuer Bezirksvorstand
Susanne Wingertszahn

…ist die neue Vorsitzende von Rheinland-Pfalz im DGB Rheinland-Pfalz/Saarland. Sie ist 46 Jahre alt, wohnt in Mainz und kommt aus der IG Metall. Seit 2013 ist sie Bezirksgeschäftsführerin im DGB. Sie folgt damit Dietmar Muscheid, der über 20 Jahre für die Beschäftigen gekämpft hat und in den Ruhestand geht. Ihre Stellvertreterin wird Bettina Altesleben aus dem Saarland.
Das Motto der Konferenz ist „Zukunft gestalten wir“. Wir haben als GdP die 35-Stunden-Woche für alle WSD-Angehörigen eingebracht, denn wer den Wechselschichtdienst in der Polizei zukunftsfähig machen will, muss die Arbeitszeit kürzen, gesünder wird es nur mit Reduzierung der Arbeitszeit.

Die Delegierten fordern für den Bereich des öffentlichen Dienstes darüber hinaus, dass der DGB sich
u.a. für Folgendes einsetzen soll:

- eine Kampagne zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes für junge Nachwuchskräfte,
- die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der zukünftigen Tarifergebnisse auf die Beamt:innen des Landes,
- eine Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts,
- eine Dynamisierung des Zulagewesens,
- die Dynamisierung der Ruhegehaltsfähigkeit von Dienstbezügen,
- eine deutlich verbesserte Personalstruktur in allen Dienststellen des Landes,
- eine verbesserte Vereinbarkeit von Familien und Beruf, bei der das Land als guter Arbeitgeber mit Vorbildcharakter vorangehen muss,
- eine zeitgemäße Ausstattung, die den Ansprüchen einer digitalisierten Welt gerecht wird,
- ein behördliches Gesundheitsmanagement und eine Stärkung des Gesundheitsmanagements im öffentlichen Dienst,
- dass die Möglichkeiten für Homeoffice und mobiles Arbeiten insbesondere im öffentlichen Dienst stark ausgebaut werden und
- dass beim Dienstunfallschutz bei psychischen Erkrankungen Verbesserungen – insbesondere
beim Antrags- und Anerkennungsverfahren herbeigeführt werden.


2. Urlaub für Pflege während Corona

Regelung verlängert


In § 31 a Abs. 2 der Urlaubsverordnung ist geregelt, dass Beamt:innen bis zu 20 Tage unter Fortzahlung der Besoldung dem Dienst fernbleiben können, um im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie die Pflege von Angehörigen kurzfristig sicherzustellen. Diese Regelung galt bislang nur bis zum 1.7.2021 und wurde jetzt (rückwirkend) bis zum 31.12.2021 verlängert. Das Land folgt damit der bundesweiten Regelung, die für Arbeitnehmer:innen bereits schon umgesetzt wurde.



3. DEIG

Zahl der Einsätze steigt an

Das MdI antwortet in einer Kleinen Anfrage, dass 400 Distanzelektroimpulsgeräte landesweit beschafft wurden und bedarfsorientiert auf die Dienststellen verteilt wurden. Alle Polizeiinspektionen, Wachen und Past`en wurden ausgestattet. 2020 wurden 431 Fälle der Anwendung gezählt, davon reichte in 243 die Androhung aus. In der ersten Jahreshälfte 2021 wurden bereits 380 Einsätze gemeldet, davon 193 Androhungen.
Quelle: Kleine Anfrage der CDU, Drucksache 18/879, abrufbar unter: https://cutt.ly/fR2PMJG

4. Homeoffice

Unfallversicherungsschutz im Homeoffice erweitert

Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird die Erweiterung des erweiterten Unfallversicherungsschutzes „transportiert“, ab dem 18.06.2021 beschränkt sich der Unfallversicherungsschutz im Homeoffice und bei mobilem Arbeiten für Angestellte nicht mehr nur auf die sogenannten Betriebswege, wie etwa den Weg zum Drucker im anderen Raum. Zukünftig besteht der gleiche Unfallschutz im Homeoffice wie bei der Arbeit im Betrieb. Auch Wege im eigenen Haushalt, z.B. das Holen eines Getränks oder der Gang zur Toilette sind im Fall des Falles mit dem Unfallversicherungsschutz abgedeckt. Rechtsgrundlage ist § 8 SGB VII Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2, Quelle das Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021, Teil I Nr. 32, abrufbar unter: https://rb.gy/alnyjf



5. Datenschutz

Unberechtigte Datenabfragen von Polizeibeamt:innen

Der Landesbeauftragte ist im Anwendungsbereich des Landesdatenschutzgesetzes befugt, Geldbußen im Rahmen von § 24 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) zu verhängen. Adressat der Vorschrift ist neben der Behörde selbst auch jede Mitarbeiter:in als natürliche Person. Dies gilt über die Verweisung von § 72 LDSG auch und gerade für Tätigkeiten der Polizeibeamt:innen. Diese haben ein breites Spektrum an Abfragemöglichkeiten, welche jedoch nur zur Aufgabenerfüllung nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetzt genutzt werden dürfen.

Da Gelegenheit bekanntlich Diebe macht, kommt es immer wieder einmal vor, dass Polizisten aus persönlichen Gründen ihre Abfragebefugnisse überschreiten. Die Abfragen werden jedoch ausnahmslos protokolliert, sodass wohl die meisten dieser Fälle aufgedeckt werden.

Seit Inkrafttreten des neuen Landesdatenschutzgesetzes wurden dem LfDI von Seiten der Polizeipräsidien 20 Fälle als Datenpannen gemeldet, bei denen der Verdacht einer unberechtigten Datenbankabfrage im Raum stand. Auch durch die jeweiligen Disziplinarstellen erfolgten entsprechende Meldungen. Hieraus resultierten in den letzten drei Jahren 13 Bußgeldverfahren, welche mit Geldbußen zwischen 200 € und 2000 € abgeschlossen wurden.

Bisher wurde ein Bußgeldbescheid im Wege des Einspruchs vor dem Amtsgericht Mainz angefochten. Das Gericht hat in der mündlichen Verhandlung im Juli 2021 ganz klar dargelegt, dass die Abfragen von Datenbanken und Informationssystemen durch einen Polizeibeamten zu privaten Zwecken einen Datenschutzverstoß darstellt. Dem kann weder entgegen gehalten werden, dass der Arbeitgeber die Möglichkeit des Datenzugriffs uneingeschränkt zur Verfügung stellt, noch, dass eine Abfrage vielleicht für dienstliche Zwecke relevant werden könnte.


https://bit.ly/3tDJasK




5. FALTER

Arbeitszeitmodell für Beamt:innen

Die Landesregierung hat in einem Bericht die Auswirkungen der Altersteilzeitregelungen für Lehrkräfte sowie des Falter-Arbeitszeitmodells für die Jahre 2016 bis 2020 erhoben, da die Regelungen auslaufen. Die Regelungen gehen auf die §§ 75a und 75b LBG zurück. FALTER ermöglicht einen gleitenden Übergang in den Ruhestand.
Ergeben hat der Bericht u.a., dass die FALTER-Regelung sehr wenig in Anspruch genommen wurde. Der Vorschlag, dass die Regelung weitergeführt wird, wird diese Woche im Plenum erörtert.



Der Landesvorstand