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Kurz berichtet

Mainz.

1. Ostergrüße der GdP*2. Altersdiskriminierende Besoldung*3. Nachbereitung Gipfeleinsatz*4. Einkommen klafft auseinander - Leserbrief zur Tarifrunde Bund / Kommunen

Frohe Ostern

1. Osterei im Nest des WSD

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

da haben nun der Minister und der Inspekteur den Wechselschichtdienstleistenden mit dem Mitarbeiterbrief ein Osterei ins Nest gelegt.

Die darin bekundeten Willensäußerungen und Rückschlüsse werden überall als Handlungsauftrag aufgefasst, neue WSD-Modelle so zu färben, dass sie zu diesem Osterei passen.
Die so Beschenkten befürchten nun - je nach Perspektive - nur noch im Dienst zu sein und keine Erholungsphase mehr zu haben oder - das ist der andere Blickwinkel - keine Freischichten mehr zur Verfügung zu haben, die im Einsatzfall herangezogen werden können. Von kaum mehr freien Wochenenden und der fehlenden Teilhabe am sozialen Leben mal ganz abgesehen.

Aber bleiben wir im Bild des Ostereis: Es ist ja noch nicht einmal bekannt, wie das Osterei denn aussehen soll.
    • Etwa 11 Stunden hartgekocht und dann 36 Stunden ruhen lassen oder
    • mit 8/8/8 noch fast roh und nicht haltbar, ohne festes Arbeitszufriedenheits-Eigelb?
    • Oder gibt es gelegentlich ein 12-Stunden-Ei an Wochenenden?
    • Wird es ein süßes Schokoladen-Osterei mit Arbeitszeitverkürzung, oder eher ein Knick-Ei mit noch mehr Zusatzdiensten?
    • Wann können denn Mama und Papa an Ostern die Eier für ihre Kinder verstecken, wenn die Schichtmodelle nicht mehr zueinanderpassen oder die erst nach 22:00 Uhr nach Hause kommen?
    • Kriegen wir zu Ostern Vorsorgekuren geschenkt, damit man den Stress länger aushält?
    • Wenn ich an Ostern schon arbeiten muss, gibt es dann wenigsten anständigen DUZ?

Der arme Osterhase hat viele Fragenzeichen vor dem geistigen Auge. Er wird viel zu tun haben, diesem Wirrwarr von Problemstellungen gerecht zu werden.

Der Wechselschichtdienst muss so beschrieben werden, dass er denen passt, die ihn leisten müssen. Gesund ist es regelmäßig zu arbeiten, ohne dauerndes "Aus-der-Freizeit-geholt-werden".

Vielleicht legt uns ja der Osterhase viele zusätzliche neue Osterhäschen ins Nest, damit diese dann gemeinsam die Arbeitslast abarbeiten können.
Arbeiten wir gemeinsam daran, dass Schichtdienst attraktiver wird. Vielleicht haben wir ja dann an Pfingsten, wenn der Heilige Geist über uns kommt, ein gutes, gesundes, soziales Schichtdienstsystem erarbeitet.

Frohe Ostern

Heinz-Werner Gabler
Stellv. Landesvorsitzender


Altersdiskriminierende Besoldung

2. Wem steht Entschädigung zu?

Viele Kolleginnen und Kollegen erhalten in diesen Tagen Post vom Landesamt für Finanzen, welche bei vielen Kolleginnen und Kollegen Fragen aufwirft. Auch diejenigen, die keine Post bzw. keine Zahlung mit den Bezügen für April 2018 erhalten haben stellen sich die Frage: Warum? Nachfolgend möchten wir euch einen Kurzüberblick über die wesentlichen Inhalte der Entscheidung des OVG vom 16.01.2018 und der damit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen geben:

Wem steht eine Entschädigung für welchen Zeitraum zu?


    · Beamtinnen und Beamte, die bis zum 31.07.2013 Widerspruch gegen die altersdiskriminierende Besoldung eingelegt haben,

    · für Monate, in denen die höchste Grundgehaltsstufe (heute Erfahrungsstufen, früher Dienstaltersstufen) noch nicht erreicht war und

    · längstens bis einschließlich des Monats Juni 2013.

    · Der Beginn des Anspruchs ist die Kenntnis über die Diskriminierung. Diese ergibt sich aus der Bezügezahlung. Da die Besoldung monatlich im Voraus gezahlt wird, werden die Bezüge jeweils im Vormonat dem Konto gutgeschrieben. Man hat dann zwei Monate Zeit dagegen Widerspruch einzulegen. (§15 Abs. 4 AGG) Beispielsbeschreibungen auf der Homepage des LfF (Link siehe unten).


Dementsprechend steht keine Entschädigung zu, wenn

    · der Anspruch nicht fristgerecht geltend gemacht wurde,

    · für den vollen Kalendermonat kein Anspruch auf Besoldung bestanden hat (z.B. Zeiten einer Beurlaubung ohne Bezüge sowie nach der Entlassung aus dem Beamten- oder Richterverhältnis),

    · für den vollen Kalendermonat das Grundgehalt nicht nach Stufen bemessen wurde,

    · in dem Kalendermonat das Grundgehalt bereits aus der Endstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe gewährt wurde,

    · für den Kalendermonat Versorgungsbezüge gezahlt wurden oder

    · es sich um Zeiträume nach dem 30. Juni 2013 handelt.


Lag die Frist, bis zu der ein Widerspruch eingereicht werden kann nicht beim 31.12.2013 bzw. 31.12.2014? Hierbei handelte es sich um bekannt gegebene Fristen zu zwischenzeitlichen Verfahrensständen, der Ausgang blieb aber letztendlich abzuwarten und das OVG Rheinland-Pfalz hat in seiner Entscheidung vom 16.01.2018 die Frist 31.07.2013 festgelegt.

Die GdP sammelt und bewertet die eingehenden Anfragen und wird zeitnah mitteilen, ob es weitere rechtliche Ansatzpunkte gibt.

Weitere Häufig gestellte Fragen und Antworten hierauf findet ihr unter:
https://www.lff-rlp.de/index.php?id=6718



Sondereinsatz beim G 20-Gipfel in Hamburg

3. Nachbereitung durch die GdP dauert an

Vielfältig und auf unterschiedlichen Ebenen finden immer noch Nachbetrachtungen zu diesem bisher größten Polizeieinsatz statt. Auch die Fraktionen des Landtages zeigten Interesse und informierten sich in persönlichen Gesprächen vor Ort mit eingesetzten Kolleginnen und Kollegen.

Die Kolleginnen und Kollegen schilderten aus erster Hand ihre Erlebnisse und Wahrnehmungen. Sie verdeutlichten persönliche Belastungen und gaben konkrete Rückmeldungen zu taktischen, technischen und logistischen Gesichtspunkten.

Helmut Knerr, stellvertretender GdP-Landesvorsitzender und Vorsitzender des Gesamtpersonalrates beim PP ELT, wollte es genauer wissen und hat hierzu eine Anfrage zu politischen Reaktionen und möglichen Gesetzesinitiativen an Fraktionen im rheinland-pfälzischen Landtag gerichtet und auch Gespräche mit der GdP angeboten.


Helmut Knerr:
„Meine Kolleginnen und Kollegen verarbeiten ihre Erlebnisse immer noch. Teilweise befinden sich Betroffene in Dienstunfallverhandlungen mit der ADD. Polizeibeschäftigte müssen sich auch Prüfungsverfahren zu Beschwerden bzw. Anzeigen stellen. Wir haben unsere gewerkschaftlichen Forderungen vorgetragen und sind auf die Rückmeldungen aus dem Landtag gespannt.“

Bisher liegt eine Antwort der SPD-Fraktion vor. Wir berichten über die Antworten im Zusammenhang.


Leserbrief zur Tarifrunde Bund/Kommunen

4. Sozialen Frieden erhalten

Vor wenigen Tagen lauschte ich einem Bericht im SWR-Radio über die aktuelle Tarifrunde bei Bund und Kommunen. Es ging im Interview mit einem kommunalen Verantwortlichen um die diesbezüglich anfallenden Kosten, die sich für die Stadt auf mehrere Millionen Euro belaufen werden.
Dabei führte der Mann zu den Forderungen der Gewerkschaft an, der Sockelbetrag von mindestens 200,- € seit weit überzogen und insbesondere den höheren Gehaltsgruppen nicht zu vermitteln, weil diese Forderung für Geringverdiener eine Erhöhung von ca. 10 % ausmache und für Besserverdienende „nur“ drei bis vier Prozent.
Bei dieser Argumentation ist mir die Galle hoch gegangen.
Ich habe bei mir gedacht, was muss das für ein „borniertes A..“ sein.
Jahrzehntelang werden Geringverdiener bereits mit prozentualen Lohn/Gehaltserhöhungen über den Tisch gezogen, was dazu führt, dass die Besserverdiener sich über üppige Erhöhungen freuen dürfen und die Geringverdiener sich immer mehr der Armutsgrenze nähern.
Es muss endlich Schluss sein mit dieser Praktik und es dürfen nur noch Erhöhungen in Euros statt in Prozenten stattfinden, um den sozialen Frieden zu erhalten, denn irgendwann sollten auch die dümmsten „Normalos“ verstanden haben, dass sie mit der prozentualen Erhöhung verarscht werden.



Als Beispiel für meine Argumentation habe ich ein Diagramm erstellt und angefügt, welches die Differenzen der verschiedenen Gehaltsgruppen bei den rheinland-pfälzischen Beamten zwischen 1980 und 2017 darstellt.

Die Tabelle zeigt die Unterschiede verschiedener Gehaltsgruppen (brutto). Die gelbe Säule stellt das Gehalt eines „Ersten Justizhauptwachtmeisters“ dar.
Die rote Säule zeigt das Gehalt des Polizeipräsidenten oder Verbandsbürgermeisters (alles in Euro).

Im Jahr 1980 differierten diese Gehälter um knapp 2400 €. 2017 waren das gut 4800 €. Die Differenz hat sich also mehr als verdoppelt, obwohl immer um die gleiche Prozentzahl erhöht wurde und teilweise sogar die kritisierten Sockelbeträge Anwendung fanden.
Bei noch geringeren Löhnen/Gehältern, wie beispielhaft bei der Reinemachefrau, werden die Differenzen unmissverständlich dramatischer und ihnen droht schon bald das Abrutschen in die Armut!
Also weg mit den prozentualen Lohn/Gehaltserhöhungen und endlich hin zu den einzig wahren Erhöhungen für alle gleich in Euro! Kapiert??

Volker Rötzel, PW Wissen
KG Neuwied/Altenkirchen


Tarif-Fachfrau Margarethe Relet kommentiert:

Ganz herzlichen Dank, Kollege Rötzel, für diesen Zwischenruf aus dem Norden des Landes. Dass er von einem Polizisten kommt, der sich für die Geringverdiener einsetzt, freut mich ganz besonders.
Du sprichst ein Thema an, das Generationen von gewerkschaftlichen Tarifkommissionen beschäftigt hat und noch beschäftigt. Gerade die GdP fordert in Tarifrunden immer wieder ausgeprägte soziale Komponenten. Im Ergebnis kam es immer wieder zu solchen Sockelerhöhungen, wie wir sie jetzt auch wieder als Forderung sehen.

Im Tarifbereich geht es aber auch darum, noch Anreize zu haben, in EG 11 oder 12 mehr Verantwortung zu übernehmen und Fachkräfte zu binden und zu finden. Die Übernahme auf die Beamtenbesoldung ist ein Problem für sich. Offenbar ist in all den von Dir berechneten Jahren Einiges schief gelaufen.
Das Problem der Besoldung ist auch sehr komplex. Im Vordergrund steht zurzeit das wachsende Gefälle im Ländervergleich.