Zum Inhalt wechseln

Legalisierung von Cannabis

Kollegen empört über Forderungen des BdK

Mainz.

Nach der aktuellen Forderung des BdK auf Bundesebene, durch eine Legalisierung von Cannabis eine Entkriminalisierung der Konsumenten zu bewirken, erreichten die GdP-Kreisgruppe PP Westpfalz empörte Stimmen von Kollegen. Der Landesverband des BdK hat die ursprünglichen Forderungen zwischenzeitlich in Teilen zwar relativiert, als örtliche Kreisgruppe der GdP waren uns aber zur Positionierung Informationen aus „erster Hand“ wichtig. Unser Vorstandsmitglied Aline Raber, zugleich Mitglied im Fachausschuss Kriminalpolizei, hat daher zu dieser Thematik ein Gespräch mit dem Leiter des Lauterer „Drogenkommissariates“, Kollege Jürgen Müller, geführt.


Aline Raber: „Jürgen, Du verfügst aufgrund deiner langjährigen Tätigkeit als Leiter des K 3 über umfangreiches Erfahrungswissen. Wie würdest Du die aktuelle Situation im Bereich des Cannabiskonsums beschreiben?“

Jürgen Müller: „Wir haben in den letzten Jahren ein massiv gesunkenes Unrechtsbewusstsein bei den Konsumenten festgestellt. Dies resultiert sicher ganz erheblich aus dem Umstand, dass BtMG-Strafanzeigen im Bereich des Cannabiskonsums regelmäßig durch die Staatsanwaltschaften eingestellt werden und natürlich aus der entsprechenden Berichterstattung in den Medien. Viele Konsumenten gehen auch deswegen irrtümlich davon aus, dass der Besitz von geringen Mengen zum Eigenbedarf überhaupt nicht strafrechtlich verfolgt wird.“

Aline Raber: „Wäre dann nicht die Forderung des BdK, die gesetzlichen Grundlagen zu modifizieren und den Cannabiskonsum zu legalisieren, ein gangbarer Weg?“

Jürgen Müller: „Dass eine gesetzliche Neuregelung dringend erforderlich ist, steht für mich außer Frage und ist mir persönlich auch ein großes Anliegen. Cannabiskonsum insgesamt aber zu legalisieren, halte ich für den absolut falschen Weg! Ich befürchte, dies würde einen rapiden Anstieg des Konsums und der damit einhergehenden negativen Auswirkungen auf den Einzelnen und die Gesellschaft bewirken. Auch halte ich die Forderung des BdK für problematisch! Das Bejahen der Legalisierung des Besitzes von Cannabis - sozusagen im Namen der Kripo - könnte von der Bevölkerung falsch wahrgenommen werden und Signalwirkung entfalten. Es könnte der Eindruck entstehen, die Polizei toleriere den Konsum von Cannabisprodukten. Dies wäre alleine schon aufgrund der gesundheitsschädigenden Wirkungen fatal. Gerade bei Jugendlichen würde das zu einer noch stärkeren Verharmlosung dieser schädlichen und gefährlichen Droge führen, als dies ohnehin schon der Fall ist. Eine Einsicht in das Fehlverhalten kann man dann wohl kaum noch erwarten.“

Aline Raber: „Losgelöst von den medizinischen Erkenntnissen – welche persönlichen Erfahrungen hast Du mit Cannabiskonsumenten gemacht? Welche Gefahren birgt der Konsum aus deiner Sicht?“

Jürgen Müller: „Der Konsum von Cannabis hat, neben den schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen auf das Gehirn (z.B. in Form einer verstärkten Psychosetendenz) auch eine erhebliche gesellschaftsschädigende Wirkung. Meine Erfahrung ist, dass die ganz überwiegende Mehrzahl der Menschen, die regelmäßig THC konsumieren, große Probleme hat, ein gesellschaftskonformes Leben zu führen. Oftmals wird von den Betroffenen eine chronische Antriebsschwäche entwickelt, sie bleiben ohne Schulabschluss und ohne Ausbildung, sind dann häufig arbeitslos, leben von staatlichen Leistungen und verfallen auch verstärkt in die Beschaffungskriminalität. Diese Menschen finanzieren sich ihren Konsum auch insbesondere durch den sogenannten ‚Kleinhandel‘ mit BtM. Hiervon sind keinesfalls nur die Konsumenten harter Drogen betroffen, sondern auch etliche Cannabiskonsumenten.“

Aline Raber: „Wie könnte deiner Meinung nach eine gesetzliche Reform aussehen und wie sollte die Polizei in der Öffentlichkeit mit der Thematik umgehen?“

Jürgen Müller: „Eine denkbare Lösung, die zwar auch nicht ganz unproblematisch ist, unterm Strich jedoch eine Verbesserung herbeiführen könnte, wäre die Verlagerung der Strafbarkeit (Erwerb / Besitz von Kleinmengen) in den Bereich der Ordnungswidrigkeit. Dies würde einerseits dokumentieren, dass der Staat den Konsum nicht toleriert und auch konsequent sanktioniert. Andererseits würde es Polizei und Justiz erheblich entlasten, da das OWiK-Verfahren mit deutlich geringerem Aufwand bearbeitet werden kann und Freiräume für bedeutendere Kriminalitätsbekämpfung ließe. Zudem würde auch durch diesen Weg eine ‚Entkriminalisierung‘ der Cannabiskonsumenten erreicht bei gleichzeitiger Verdeutlichung, dass man sich nicht rechtskonform verhält. Dies finde ich besonders wichtig, da der Konsument durch die von ihm erzeugte Nachfrage schließlich ‚das Rad am Laufen hält‘. Und letztendlich resultiert aus einem Ordnungswidrigkeitenverfahren regelmäßig ein Bußgeld, im Gegensatz zum derzeitigen Strafverfahren, das sehr häufig in eine Einstellung mündet.

In jedem Fall finde ich die Beteiligung der Polizei oder deren Berufsvertretungen an der öffentlichen Debatte für eine Legalisierung von Cannabis als unangebracht. Dies birgt die Gefahr einer negativen Signalwirkung in der Bevölkerung zumal die Rechtslage derzeit ganz eindeutig ist.“

Aline Raber: „Jürgen, ich danke Dir ganz herzlich für das interessante Gespräch und deine Einschätzung zu dieser Thematik.“

Die GdP-Kreisgruppe PP Westpfalz schließt sich der fachkundigen Meinung unseres Kollegen Jürgen Müller an - aus unserer Sicht ist die Legalisierung des Cannabiskonsums der falsche Weg. Auch wir vertreten die Ansicht, dass sich die Polizei oder deren Berufsvertretungen an Forderungen zur Legalisierung dieser nachgewiesenermaßen gefährlichen Droge nicht beteiligen sollten. Unabhängig von der aktuellen politischen Diskussion um dieses Thema halten wir es gerade wegen der entstehenden Signalwirkung in der Bevölkerung für gefährlich, seitens der Polizei nahestehender Organisationen für eine Freigabe von Cannabis zu Konsumzwecken zu plädieren.


Peter Adler
Kreisgruppe PP Westpfalz
-Vorsitzender-