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Neue Entgeltordnung im IT-Bereich ab 2021 – Jetzt muss sich etwas ändern

Mainz.

In der Tarifrunde 2019 wurde eine von den Beschäftigten schon lang ersehnte Neuregelung der Eingruppierung der Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik vereinbart.

Diese tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft und entspricht den Eingruppierungsregelungen, die im Geltungsbereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Anwendung finden. Diese Veränderungen können zu Höhergruppierungen führen. Hierfür müssen bestimmte Überleitungsregelungen, die sich aus §29 f TVÜ-L und §29 d TVÜ-L ergeben, beachtet werden.

Isabel Sorg, Vorsitzende FA Tarif: „Wir haben bereits nach den Tarifverhandlungen 2019 im Ministerium darauf hingewiesen, sich mit der neuen Entgeltordnung auseinanderzusetzen. Da bis heute aber auch keine Regelungen durch das Finanzministerium erlassen wurden, wird die Zeit langsam knapp. Es geht zwar erstmal niemandem etwas verloren, aber die Kolleginnen und Kollegen wollen Gewissheit, wie sie zukünftig eingruppiert werden.“

Überblick zu den Änderungen:

Aufgrund des technischen Fortschritts sind gerade in diesem Bereich Begrifflichkeiten sehr schnell überholt. Neue Berufe und die Weiterentwicklung der Technologien führen in diesem Bereich zu gewichtigen Veränderungen.

In den Vorbemerkungen zum Abschnitt 11 ist der Anwendungsbereich der Tätigkeitsmerkmale bestimmt.

Eine Unterteilung wie bisher in fünf Unterabschnitte ist nicht mehr gegeben. Somit ist die Unterteilung des Abschnitts in Leiter von IT-Gruppen, Beschäftigte in der IT-Organisation, Beschäftigte in der Programmierung, Beschäftigte in der Systemtechnik und in der Datenerfassung entfallen.

Gerade im IT-Bereich finden sich häufig Beschäftigte, die sich autodidaktisch Kenntnisse angeeignet haben und auch ohne eine abgeschlossene Hochschulbildung Tätigkeiten im IT-Bereich ausüben. Ab dem 1. Januar 2021 wird die Eingruppierung auch ohne Hochschulabschluss in die EG 10 und höher erleichtert.

Unter Abkehr von Tätigkeitsmerkmalen mit IT-spezifischen Begrifflichkeiten, welche ständig an die fortdauernde, rasche technische Entwicklung wieder anzupassen wären, haben sich die Tarifvertragsparteien auf unbestimmte Rechtsbegriffe geeinigt (z. B. zusätzliche Fachkenntnisse, ohne Anleitung, besondere Leistungen etc.). Dies kann vorteilhaft aber auch nachteilig sein, da sie auslegungsfähig sind. Hier wird man wieder auf Urteile angewiesen sein, um diese unbestimmten Rechtsbegriffe bzw. deren Auslegung festzulegen.

René Klemmer, stellv. Landesvorsitzender:
„Es ist uns gelungen eine zukunftsfähige Entgeltordnung in der letzten Tarifrunde auszuhandeln. Was wir nach langen und zähen Verhandlungen im letzten Jahr erreicht haben, muss nun auch in der Fläche umgesetzt werden. Nach der Abschaffung einer über 30 Jahre alten Eingruppierungsvorschrift im IT-Bereich wird es langsam Zeit zu handeln.“