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Oberschenkelholster für alle Polizeibeamtinnen und -beamte

Ministerium gibt die Oberschenkeltrageweise des Sicherheitsholsters für alle uniformierten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten frei

Mainz.

Bereits seit einem Antrag, der auf dem 22. Landesdelegiertentag im Jahr 2014 beschlossen wurde, setzt die GdP sich für die Freigabe des Oberschenkelholsters ein. Aufgrund unserer Initiative wurde durch den Leiter der Polizeiabteilung des MdI - Joachim Laux - eine Arbeitsgruppe Oberschenkelholster beim PP ELT eingesetzt.

Nachdem die AG die schon länger bestehende Auffassung der GdP bestätigt hat, stehen nun folgende Varianten in der offenen Trageweise verfügbar:

    1) kurze Trageweise (Gürtel)
    2) lange Trageweise (Gürtel)
    3) Hüfttrageweise (Gürtel)
    4) Oberschenkeltrageweise (lang/große Beinplatte - bisheriges Modell)
    5) Oberschenkeltrageweise (kurz/kleine Beinplatte)
    Zu beachten ist, dass ihr die Möglichkeit habt, euch für eine der fünf Trageoptionen zu entscheiden.

    Alle weiteren Informationen ergeben sich aus dem beigefügten Antwortschreiben des Abteilungsleiters an die GdP vom 19.12.2018.

    Landes-Vize Ingo Schütte: "Seit vielen Jahren arbeiten unsere Kolleginnen und Kollegen in den Fachausschüssen Technik und Gesundheit an der Forderung zur Freigabe der Oberschenkelholstertrageweise. Insofern sind wir dankbar, dass im Haushalt die nötigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden."

    Robert Dörflinger, Vorsitzender FA Technik dazu: "Die körperliche Bewegungseinschränkung aufgrund der persönlichen Führungs- und Einsatzmittel hat in den letzten Jahren zugenommen. Die Freigabe der Oberschenkelholstertrageweise kann dazu beitragen, auch längere Zeit bequemer in den Fahrzeugen zu sitzen. Die im Raum stehende Beschaffung der neuen Schutzweste lässt darüber hinaus darauf hoffen, dass sich die Bewegungseinschränkung weiter verbessert."

    Wir bleiben am Ball!