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Organisation der Kriminalpolizei

„Re-Optimierung“ kommt portionsweise

Mainz.

Seit Mitte 2016 liegt dem MdI ein auf die Arbeit einer AG gestütztes Konzept der Polizeiabteilung zu Veränderungen im organisatorischen Aufbau der Kriminalpolizei vor. Seit Monaten fragen Hauptpersonalrat Polizei und GdP beharrlich nach der Umsetzung. Jezt scheint die Entscheidung gefallen zu sein. Die Zusammenführung von Kommissariaten soll revidiert werden, weil sie sich in der Praxis nicht bewährt hat. Wermutstropfen: Die Organisationveränderungen sollen in zwei Schritten, verteilt auf die Jahre 2018 und 2019 vollzogen werden.


Wie bereits im dienstlichen Besprechungswesen thematisiert und auf GdP-Anfrage bestätigt, hat Minister Roger Lewentz entschieden, in 2018 die Arbeit der AG-Bandenkriminalität durch die Einrichtung eines Kommissariats zu verstetigen und in die allgemeine Aufbauorganisation zu übernehmen.

Neues Kommissariat „K/15“

So würde ein neues Kommissariat „K/15“ entstehen. Das bisherige Kommissariat 15, das sich u.a. mit Cyberkriminalität und IT-Forensik befasst, würde umbenannt in „K/16“.
Offenbar will der Minister die Wichtigkeit des Themas „multideliktische Bandenkriminalität“ unterstreichen.

Trennung von K/17 und K/18

Ebenfalls 2018 sollen aus dem jetzigen K/17 wieder – wie vor 2012 – die Kommissariate K/17 und K/18 (damals 7 und 8) entstehen. Das Großprojekt „Digitalisierung der KpS“ hat bei dieser Entscheidung offenbar eine Rolle gespielt.
Die schiere Personalstärke und die Innovationszyklen in den Themenbereichen Erkennungsdienst/Kriminaltechnik einerseits und Datenverarbeitung/Kriminalaktenhaltung auf der anderen Seite haben von Anfang an gegen die Zusammenlegung gesprochen. Gut, dass das vorbei sein wird.

Verschiebung auf 2019

Die beiden weiteren Maßnahmen – Trennung von K/1 und K/2 sowie Trennung von K/6 (Fahndung/Täterorientierung) und K/7 (Kriminaltechnik/Datenverarbeitung) sollen auf das Jahr 2019 verschoben werden.

Ob die Maßnahmen als Mitbestimmungsverfahren oder als Regierungshandeln umgesetzt werden, muss sich jetzt zeigen. Wegen des Eingriffs in die Polizeiorganisation wird eine nicht ganz unkomplizierte Änderung des Rundschreibens über die Zuständigkeiten und der so genannten „OrgPol“ erforderlich.

Die lange Zeit der Vertröstung von Monat zu Monat hat bei den betroffenen Kolleginnen tiefe Spuren des Verdrusses hinterlassen und bei Beobachtern vollkommenes Unverständnis. Man täte gut daran, jetzt zügig ALLE Maßnahmen umzusetzen. Schon wegen dieses Aufwandes würde es sich anbieten, die Maßnahmen in einem Arbeitsgang und aus einem Guss anzugehen.


Der Landesvorstand

GdP-Vize Bernd Becker kommentiert:

Wie so oft hat auch diese Nachricht Licht und Schatten, aber die zahllosen Interventionen in der Polizeiabteilung und Gespräche mit Minister Lewentz haben jetzt doch Bewegung in die Sache gebracht.
Einerseits ist es gut, dass nach Monaten des Vertröstens der Knoten geplatzt scheint und die Umsetzung der Vorschläge der „AG-Eva-2012“ angegangen wird.
Insbesondere die Zusammenlegung von K/17 und K/18 hat außer den Haushältern nie jemand verstanden.
Die schrittweise Vorgehensweise ist jedoch vollkommen unverständlich.
Beispielsweise die Trennung so unterschiedlicher Bereiche wie K/1 und K/2 wäre dringend geboten. Für die allerkleinsten Kriminalinspektionen hätte man die Maßnahme unter den Vorbehalt einer Mindeststärke stellen können.
Daraus folgt: Bis 2019 muss die Funktionsfähigkeit aller Kriminalinspektionen hergestellt werden.