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Pressemitteilung

GdP äußert sich zu der Berichterstattung in der RHEINPFALZ vom 01.04.2023 „Wie in einer Pizzeria in Palermo City“; Leider kein „Aprilscherz“!

Mainz.

Kunz: „Da es sich um einen demokratisch gewählten Personalratsvorsitzenden handelt, der im besonderen Fokus in der Öffentlichkeit und in der Belegschaft steht, fordern wir uns umso mehr eine umfassende und zeitnahe juristische Klärung und Aufarbeitung ein.“

Mit der Überschrift „Wie in einer Pizzeria in Palermo City“ titelte die RHEINPFALZ am vergangenen Samstag einen Beitrag, in dem es um strafrechtliche und disziplinarrechtliche Maßnahmen zum Nachteil des Vorsitzenden des Gesamtpersonalrats des Polizeipräsidiums Westpfalz, Uwe Leitheiser, geht. Dieser wurde im April 2022 vorübergehend mit einem Verbot des Führens der Amtsgeschäfte belegt (s. Berichterstattung RHEINPFALZ 01.04.2023).

Die GdP stellt fest, dass es sich bei dem Vorsitzenden des Gesamtpersonalrats des Polizeipräsidiums Westpfalz um ein GdP-Mitglied handelt, der zugleich auch über die GdP-Liste im Rahmen der Personalratswahlen 2021 zum Vorsitzenden des Gremiums gewählt wurde.

Das Amtsverbot ist eine schwerwiegende Maßnahme, welche immer den besonderen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen muss. Da sich ernsthafte Zweifel daran ergeben haben, wurde Hr. Leitheiser im Rahmen der Regelungen über den Rechtsschutz der GdP ein umfassender Rechtsschutz und Rechtsbeistand gewährt. Um das noch andauernde Rechtsverfahren nicht zu gefährden, wird die GdP sich zum Verfahrensstand zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht weiter äußern.