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GdP äußert sich zur sog. „Monocam“ und der flächendeckenden Einführung der Überwachung von Ablenkungsgefahren

Ingo Schütte: „Verkehrssicherheitsarbeit ist eine Kernaufgabe der Polizei und der GdP ein Herzensanliegen. Wir leben den integrativen Ansatz und sehen auch in der Verkehrssicherheitsarbeit einen wesentlichen Beitrag zu sicherem Leben in Rheinland-Pfalz.“

Mainz.

Die GdP Rheinland-Pfalz begrüßt die Entscheidung des Ministeriums zur dauerhaften Einführung der sog. Monocam.

Nach durchgeführten Piloten in den Polizeipräsidien Mainz und Trier stehen die Signale deutlich auf „grün“. „Um dieses Verfahren zu implementieren sind die nötigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen“, appelliert der für Verkehrspolitik und -sicherheit zuständige Gewerkschafter, Ingo Schütte, an den rheinland-pfälzischen Gesetzgeber und betont selbstbewusst: „Es bedarf einer Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes. Dafür setzen wir uns ein und dafür machen wir uns stark.“
Die Stimmen aus der Bevölkerung, aber auch der Polizei selbst und die Kritik aus dem Bereich des Datenschutzes, es fehle an einer normenklaren Regelung zum Einsatz der Monocam, wurden aufgegriffen und sollen nun behoben werden.

Landesvize Ingo Schütte weiter: „Nach der Veröffentlichung der Verkehrsunfallbilanz 2022 war klar, dass Ablenkung im Straßenverkehr eine der Hauptunfallursachen darstellt. Um diesem Phänomen zu begegnen, wurde die Monocam in Rheinland-Pfalz testweise eingeführt. Wir begrüßen die Entscheidung über die dauerhafte Einführung als weiteren Schritt in der spezialisierten Verkehrsüberwachung. Die Automatisierung der Überwachung schont Ressourcen, die in der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit an anderer Stelle dringend gebraucht werden. Wir werden uns aber dafür einsetzen und stark machen, dass keine technische Neuerung des Verkehrsgespräch der Polizeibeschäftigten mit den Bürgerinnen und Bürgern ersetzen kann.“