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Pressemitteilung

GdP bewertet das Urteil im Polizistenmord von Ulmet (Kreis Kusel)

Kunz: „Das Urteil ist richtig und konsequent. Eine Genugtuung kann und wird es sicherlich nicht sein!“

Mainz.

Am heutigen Mittwoch, zwei Monate vor dem Jahrestag des grausamen Mordes an unserer Kollegin und unserem Kollegen, ist am Landgericht Kaiserslautern das Urteil gefallen. Mit der lebenslangen Freiheitsstrafe und der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist Richter Raphael Mall in Bezug auf den Hauptangeklagten Andreas S. der Empfehlung des Oberstaatsanwalts Stefan Orthen gefolgt.

„Mit dem Urteil ist unsere Hoffnung eingetreten. Eine Hoffnung, die bei der weiteren Verarbeitung helfen wird und auch bei der Beantwortung der Frage, ob es sich lohnt, sein eigenes Leben und seine eigene Gesundheit auch weiterhin für das Gemeinwesen und den Beruf in Gefahr zu bringen,“ sagte Sabrina Kunz heute in Kaiserslautern.

„Andreas S. hat die beiden jungen Menschen auf kaltblütige Art und Weise aus dem Leben gerissen. Von Reue keine Spur. Sein Verhalten über die gesamte Verhandlungsdauer; beschämend. Mit diesem Mord hat er den Staat und unser Gemeinwesen hart getroffen. Dass er hierfür die Höchststrafe verdient, steht für uns außer Frage. Wir akzeptieren die nicht angeordnete Sicherungsverwahrung.
Der Richter hat hier heute mit sehr deutlichen Worten klargemacht, dass sich der Rechtsstaat durchgesetzt hat. Und wenn der Rechtsstaat sich hier nicht durchzusetzen weiß, wann denn dann? Für uns als Polizeibeschäftigte kann nichts Schlimmeres geschehen. Wir alle durchlaufen – wie auch die Familie – bis heute einen Alptraum.“