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Landesgesetz zur Auflösung des Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung

GdP: Dringender Handlungsbedarf

Mainz.

Der Wille der Landesregierung, den 1996 eingerichteten Finanzierungsfonds aufzulösen, sorgt für erhebliche Irritationen. Der Finanzierungsfonds wurde eingerichtet, um die Beamtenversorgung zukunftssicher zu gestalten. Mit der Einrichtung sicherte die Landesregierung zu, dass die Gelder unter keinen Umständen dem allgemeinen Landeshaushalt zugeführt werden, mit dem Ziel, die dauerhafte Sicherung von Pensionsansprüchen zu gewährleisten. Nun ist von dieser Zusicherung der Landesregierung nichts mehr übrig, vielmehr soll der Finanzierungsfonds aufgelöst werden.

Was seitens der Landesregierung mit der Auflösung des Finanzierungsfonds beabsichtigt ist, widerspricht gänzlich den damaligen Zusicherungen. Wir lehnen dies rundweg ab, erklärt Heinz Werner Gabler, stellv. Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und stellt die Sichtweise der Gewerkschaft der Polizei dar.

Das Urteil des Verfassungsgerichtes RLP wird nun als willkommene Möglichkeit gesehen, den ungeliebten Fonds abzuschaffen.


Das Vertrauen der Landesbeamten in die Landesregierung ist erschüttert. Die Beamtenschaft sowie die GdP erwarten, dass der Finanzierungsfonds erhalten bleibt und verfassungsgemäß ausgestattet wird. Ansonsten ist zu erwarten, dass Versorgungsansprüche zukünftig nach Kassenlage gestaltet werden – dies darf nicht sein!

Auch die sogenannte Kanther-Rücklage soll zukünftig in ein Sondervermögen umgewandelt werden. Zur Überwachung der ordnungsgemäßen Verwaltung der Versorgungsrücklage, wurde ein Beirat gebildet.
Durch die Einbindung der Spitzenverbände in diesen Beirat wurde sichergestellt, dass die Vertretungen der Arbeitnehmerschaft, transparent und selbstbestimmt, die Entwicklung der Rücklage begleiten können.

Durch die beabsichtigte Auflösung der rechtsfähigen Anstalt wird auch der Beirat inexistent. Damit wird den Gewerkschaften die Möglichkeit entzogen, bei der Verwaltung der Rücklage mitzuwirken.


„Dies darf einfach nicht hingenommen werden!“ bekräftigt noch einmal Ernst Scharbach. „Die Landesregierung sollte die Landesbeamten gleich behandeln wie die Kommunalbeamten. Deren Pensionsansprüche werden z.B. von einer gesonderten Kasse in Darmstadt verwaltet und sind dem Zugriff des Arbeitgebers entzogen. Die Kommunen zahlen in diese Kasse ein – damit wird auch die Schieflage der Bruttokosten zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten bereinigt.“

In der Republik gibt es bereits eine Reihe von Versorgungsanstalten, zum Beispiel die

    • Pfälzische Pensionsanstalt in Bad Dürkheim, die für die Kommunen im südlichen Rheinland-Pfalz die Versorgung der Pensionäre und ihrer Hinterbliebenen übernimmt oder die
    • Versorgungskasse für die Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände in Darmstadt, die für die Kommunen in Rheinhessen zuständig ist

Alternativ könnte das Land auch eine eigene Versorgungsanstalt gründen.

Wie auch immer: Statt als Reaktion auf die CDU-Klage und auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofes den Pensionsfonds des Landes einfach aufzulösen, sollten die Alternativen sorgfältig geprüft werden. Sorgfalt vor Eile!
    • Die Pensionsansprüche dürfen nicht den Widrigkeiten künftiger Landeshaushalte ausgeliefert werden.
    • Der Haushalt des Landes soll von den künftigen Pensionslasten verschont werden.

Als ersten Schritt dies zu erreichen, vereinbarten der DGB-Vorsitzende Dietmar Muscheid und der GdP-Vorsitzende Ernst Scharbach, in einem ersten Kontakt mit Finanzministerin Doris Ahnen, ein Fachgespräch zur weiteren Absicherung der Pensionsansprüche. FM Ahnen wies darauf hin, dass die Pensionsansprüche immer gegenüber dem Landeshaushalt bestünden und kein einziger Beamter eine Verschlechterung befürchten müsse. Muscheid und Scharbach reicht das nicht. Die Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten darf nicht künftigen Finanzzwängen überlassen werden.

GdP-Vize Gabler: Versorgung je nach Kassenlage oder von der Hand in den Mund darf es nicht geben.