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Personalentwicklung in der Kriminalpolizei

GdP: Alle Möglichkeiten der Verstärkung und Qualifizierung nutzen!

Mainz.

Als eines der ersten Themen hat der neu konstituierte Fachausschuss Kriminalpolizei (FAK) in der Landes-GdP ein Positionspapier zur Personalentwicklung der Kriminalpolizei erarbeitet und verabschiedet. Das Papier befasst sich insbesondere mit den Folgen der Digitalisierung und beschreibt sieben Möglichkeiten der Personalverstärkung und Qualifizierung für die Kriminalpolizei. Der Geschäftsführende Landesvorstand der GdP stützt das Fach-Papier in vollem Umfang und hat es jetzt an Innenminister Roger Lewentz übersandt. Wer Interesse an Details hat, fordert das Papier bei Frank Wimmel, Sven Hummel oder Bernd Becker an.

ERHÖHTER PERSONALBEDARF INSGESAMT UND IN DER KRIMINALPOLIZEI
Der FAK fordert zunächst vor dem Hintergrund der Kriminalitäts- und Sicherheitslage (Internationalisierung, Digitalisierung, Mobilität pp.) einen Personalaufwuchs für die Polizei im Allgemeinen und für die Kriminalpolizei im Besonderen.
„Die GdP wird nicht müde, in dieser Diskussion die Personalbedarfe der Kriminalpolizei zu artikulieren“, heißt es in diesem Kapitel abschließend.


SIEBEN OPTIONEN ZUR (SCHNELLEN) PERSONALVERSTÄRKUNG UND QUALIFIZIERUNG

Der FAK beschreibt insgesamt sieben Einsatzmöglichkeiten und Laufbahnoptionen, in denen aus seiner Sicht Personalverstärkung und -Ertüchtigung betriebenen werden soll.

(1) Datenerfassung, Informationsverarbeitung, Sicherung der Datenqualität

Der FAK ist der Überzeugung, dass in diesen Bereichen – deutlich mehr als heute - Tarifbeschäftigte wichtige Unterstützungsarbeit leisten können.
Die „Baustellen“ beispielhaft: Digitalisierung der KpS, Geopolis K, Auswertung auf PP-Ebene, PIAV und Polizei 2020, Poladis-neu, Sicherheitsüberprüfung/Akkreditierung …

(2) Fortbildung von Polizistinnen und Polizisten zu „Cyber-Ermittlern“

Eine adäquate Reaktion ist die Fortbildung von geeigneten Kolleginnen und Kollegen zu „Cyber-Ermittlerinnen und -Ermittlern“.
Je nach Art und Umfang muss eine solche (zertifizierte) Fortbildung insofern laufbahnrechtliche Folgen haben, dass diese Funktion als herausgehobene Sachbearbeitung in A 12 beschrieben wird.
Die Digitalisierung macht vor keiner Dienststelle halt. Schon jetzt sind – neben den Fachkommissariaten 16 und den Fachbereichen der Kriminalämter - insbesondere die Kommissariate 2, 3 und 4 der Kriminalinspektionen mit digitalen Kriminalitätsphänomenen konfrontiert. Eine digitale Parallelpolizei soll und darf es nicht geben.

(3) „Spezialisten-Laufbahn“ für Bewerber mit einschlägigem Vor-Studium

Bewerberinnen und Bewerber, zum Beispiel mit einem Informatik-Vorstudium (BA), die die Voraussetzungen mitbringen, Polizist oder Polizistin zu werden, sollten (vorzugsweise durch Arbeitsvertrag) an die Polizei gebunden werden und berufsbegleitend ein ergänzendes Polizei-Studium absolvieren können, das sie für eine Verwendung als Polizistin oder Polizist in dem jeweiligen speziellen Bereich qualifiziert.
An der HdP Rheinland-Pfalz müssen für diesen Ausbildungsgang die wissenschaftlichen, personellen und logistischen Voraussetzungen geschaffen werden.
Hierbei würde es sich unstrittig um eine (noch zu beschreibende) Laufbahn handeln, die einer technischen Laufbahn gleicht. Nach bestandenem Polizei-Zusatzstudium wäre das Eingangsamt A 10 – Kriminaloberkommissar – vorzusehen.
Das muss aus GdP-Sicht mit eine Regelbeförderung nach A 10 einhergehen. „Die Attraktivität des Landes Rheinland-Pfalz als Arbeitgeber für Polizistinnen und Polizisten im Reigen der anderen potenziellen Arbeitgeber erführe einen Quantensprung“, heißt es dazu im FAK-Papier.

(4) Masterstudiengang „IT“ für Polizistinnen und Polizisten zum 4. EA

Die Option, Kolleginnen und Kollegen durch externe Masterstudiengänge für die strategischen Ebene der Entwicklung und Anwendung polizeilicher IT-Strukturen und -Systeme fortzubilden, soll aus GdP-Sicht erhalten bleiben.
Polizistinnen und Polizisten zeigen eine hohe Bereitschaft zur Qualifizierung durch die Absolvierung von externen Masterstudiengängen, auch außerhalb des Themas „IT“. Wenn die so erworbene Qualifikation vom Dienstherrn genutzt wird, muss sich dies auch in der individuellen Bewertung niederschlagen.

    (5) „Verwaltungslaufbahn“ zum „Cyber-Analysten“

    Bewerberinnen und Bewerber mit einem Vor- bzw. Erststudium der Informatik, die nicht die Voraussetzungen für eine Einstellung als Polizist oder Polizistin haben, können trotzdem in ausgewählten Bereichen der Polizei sehr sinnvoll eingesetzt werden. Dazu sind eine Grundqualifizierung und ein zielgerichtetes Fortbildungskonzept erforderlich. Die ersten Erfahrungen mit dieser Verfahrensweise stimmen hoffnungsvoll.
    In der Praxis muss dann im Einzelfall entschieden werden, inwiefern gewünscht ist und nach Landesverordnung möglich erscheint, diese Kolleginnen und Kollegen – nach einer individuell festzulegenden Erfahrungszeit - zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu ernennen.
    Die beschriebene Vorgehensweise gilt – was schon Praxis ist – ebenso für Bewerberinnen und Bewerber mit anderweitigen polizeilich einschlägigen Vorqualifikationen, beispielsweise in den Bereichen Wirtschaftskriminalität und Finanzermittlungen oder im sozialen Bereich.

    (6) IT-Fachkräfte für vielfältige Einsatzgebiete

    Die Einsatzmöglichkeiten für IT-affine sowie auf beruflicher oder akademischer Ebene vorgebildete IT-Fachleute in der Polizei sind vielfältig. Beispiele für Aufgabenbereiche:
    · Verwendung in Lehre und Fortbildung (HdP)

    · Verwendung im LKA und in der „Zentralen Technik“

    · Verwendung in der (Mobil)-Forensik bei K/16 und in den Kriminalinspektionen

    · Massendatenauswertung

    · Verwendung im Bereich Einsatz und Spezialeinsatz, beispielsweise im MEK

    Die Problemlage bei der Auswertung von Massendaten aller Art ist in den Dienststellen sehr vielfältig. Die technische Auswertung wird bereits teilweise zufriedenstellend dargestellt, während die kriminalistische Auswertung und Aufbereitung zum Nadelöhr geworden ist. An anderer Stelle fehlen auch immer noch personelle Kapazitäten für den technischen Part der Massendatenauswertung oder Mobilforensik.

    (7) Polizei in „Sozialen Netzwerken“

    In der Kommunikationsstrategie der Polizei spielen bereits heute die so genannten „Sozialen Netzwerke“ eine bedeutende Rolle. Für das Ausmaß der polizeilichen Nutzung dieser Netzwerke ist sicher noch kein Ende in Sicht. Ein zunehmender Bedarf wird sehr wahrscheinlich im Bereich der Einsatzführung – ganz allgemein – entstehen. Aber auch im Bereich der Spezialeinheiten – insbesondere des MEK – sind Einsatzbereiche unvermeidbar.
    Der Bedarf müsste erhoben und beschrieben werden.

    ZUM SCHLUSS

    Das Papier des Fachausschusses Kriminalpolizei endet mit der Forderung nach alsbaldigen spürbaren Maßnahmen:

    · Noch in diesem Jahr sollen IT-Spezialisten bis auf die Ebene der Kriminalinspektionen zur Entlastung und Verstärkung beitragen.

    · Die GdP rät dem öffentlichen Arbeitgeber dringend, alsbald von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, für ausgewählte Bereiche die gesetzlichen oder tarifvertraglichen Möglichkeiten zur Zahlung von Zulagen auszuschöpfen.

    · Die aktuell (Ende Januar 2019) anlaufenden Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des Landes bieten weitere Möglichkeiten, das Tarifrecht an diesem Punkt zukunftsfest zu machen.


    Fachausschuss Kriminalpolizei in der GdP Rheinland-Pfalz