Zum Inhalt wechseln

Polizeieigene Impfungen – „Fakten statt Mythen“

Mainz.

Das Thema Impfungen ist in aller Munde und beschäftigt uns alle sehr. Daher hier die Antworten auf die häufigsten Fragen, die uns in den letzten Tagen massenhaft erreichen.

Impfkommission

Wir begleiten als GdP von Beginn an proaktiv die Vorgehensweise des Dienstherrn. Wir haben uns seit den Sommermonaten mit vielen Ideen / Gedanken und Forderungen auf Bundes- und Landesebene in die Thematik eingebracht und dies mehrfach auch den politischen Entscheidungsträgern im Land mitgeteilt (Juli_2020; Nov_2020; Dez._2020). Nun wurde eine Impfkommission in der Polizei RP gebildet, in der viele Organisationsbereiche vertreten waren und in der eine polizeieigene Impfstrategie entwickelt wurde. Unsere Ideen sind in diese Strategie eingeflossen. Es wurden polizeieigene Impfzentren aufgebaut, die mit Verfügbarkeit des Impfstoffes startklar sind. Das entsprechende Konzept befindet sich aktuell im Mitbestimmungsverfahren im Hauptpersonalrat. Das Anmeldeverfahren zur polizeiinternen Schutzimpfung hat bereits begonnen.

Datenschutz

Datenschutz ist insbesondere bei medizinischen Daten von großer Bedeutung. Die Verfahrensbeschreibung hierzu wurde mit Verantwortlichen für den Datenschutz abgestimmt. Einen Link zum Informationsblatt findet ihr im Newsletter Nummer 4 der BAO Impfungen.
Ein festgelegter Personenkreis von insgesamt 5 Personen, die zwingend eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben müssen, wird Zugriff auf die Daten haben, um diese für das Betreiben der Impfzentren zu verarbeiten
Darüber hinaus wird sichergestellt, dass keine Gesundheitsdaten an Vorgesetzte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für Risikopersonen, als auch für Beamt*innen auf Probe, etc.
Uns wurde glaubhaft dargestellt, dass es zu keinerlei dienstlichen Auswirkungen kommen darf und wird.

Dienstunfallschutz

Nach den uns vorliegenden Informationen ist durch das MdI mit der Schadensregulierungsstelle der ADD abgestimmt, dass das polizeiinterne Impfen eine „dienstliche Veranstaltung“ im Sinne des Dienstunfallrechts ist. Diese Abstimmung ist in Bezug auf Impfungen außerhalb der Polizei nicht erfolgt. Die innerdienstliche Regelung soll inhaltsgleich ebenfalls für unser Tarifpersonal übertragen werden. Dies ist derzeit noch in der Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium. Sobald eine Klärung für alle Beschäftigten vorliegt, wird die Information entweder in den FAQ im Intranet oder – bei einem längeren Text – als weiterer Newsletter versandt.
Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffes von AstraZeneca

Der Impfstoff von AstraZeneca mit dem Namen „COVID-19 Vaccine AstraZeneca“ befindet sich aktuell im Zulassungsverfahren bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA). In diesem Zulassungsverfahren werden Impfstoffe hinsichtlich ihrer Sicherheit und Wirksamkeit überprüft. Nur sichere Impfstoffe werden durch die EMA zugelassen. Bei der Wirksamkeit kann es Unterschiede geben. Wir müssen die Bewertungen der EMA voraussichtlich Ende Januar abwarten, die besagen, ob und wenn ja für wen der Impfstoff in Europa zugelassen wird. Wir wollen an dieser Stelle versuchen einen Überblick zu den Informationen der wissenschaftlichen Fachseiten des Internets zu geben.
Eine Hälfte der Studien-Teilnehmenden bekam den AstraZeneca-Impfstoff, die andere Hälfte einen Meningokokken-Impfstoff bzw. Placebo.
Abschließende Ergebnisse gibt es noch nicht, daher muss man sich auf die Zwischenergebnisse der Studien aus Phase III berufen. Diese haben zwei unterschiedliche Wirksamkeits-Ergebnisse erzielt:
    1. Bei bis 55-jährigen gesunden Teilnehmenden und einer Dosierung „erst halbe, dann volle Dosis“ ergab die Studie eine 90%ige Wirksamkeit.
    2. Mit beliebig alten Teilnehmenden einschließlich Vorerkrankten und Dosierung „zweimal volle Dosis“ ergab die Studie eine Wirksamkeit von 62%.
      Quelle: vfa. Die forschenden Pharma-Unternehmen
Die Gesamtergebnisse wurden gemittelt, so dass es zu einem Wert von 70% kam.
In den Studien wurde untersucht, wie gut die Impfung gegen eine Covid-19-Erkrankung (positiver PCR-Test und Symptome) verhindern konnte.

Tabelle Nebenwirkungen der Impfung mit AstraZeneca
Wie häufig traten vorübergehend Nebenwirkungen auf?KontrollgruppeAstraZeneca
Schmerzen, Druckempfindlichkeit, Rötung oder Schwellung an der EinstichstelleBei 50%Bei 75%
Beschwerden wie Erschöpfung, Kopfschmerzen, Fieber, Schüttelfrost, Übelkeit, MuskelschmerzenBei 60%Bei 73%

Es gibt bisher keine Hinweise darauf, dass es durch die Impfung zu schweren Nebenwirkungen kommt. In der Studie traten nur vereinzelt schwere Erkrankungen auf, zwischen geimpften und ungeimpften Personen gab es dabei keinen Unterschied. Die Arzneimittelbehörden beobachten und prüfen solche Fälle gründlich.
Quelle: www.gesundheitsinformationen.de

Medienberichten zu Folge habe die Universität Oxford dem Telegraph bestätigt, dass sie gerade die Durchführbarkeit einer Anpassung des von ihr und AstraZeneca entwickelten Impfstoffs an die britisch, südafrikanische und brasilianische Mutation prüft. Bislang ist unklar, inwieweit eine Impfung auch vor diesen Mutationen schützt. Die positiven Ergebnisse der Studie von BioNTech auf die britische Mutation können hier nicht automatisch übertragen werden, da es sich um einen Vektor- nicht um einen mRNA-Impfstoff handelt.
Quelle: www.heise.de

Wie und für wen der Impfstoff von AstraZeneca nun zugelassen wird und welche Wirksamkeit sich im Laufe der weiteren Studien tatsächlich ergab bleibt abzuwarten. Ebenso unklar ist, welchen der dann zugelassenen Impfstoffe die Polizei RLP letztlich erhält. Spekulationen machen an dieser Stelle keinen Sinn und kommen einem Blick in die Glaskugel gleich.
Eine Wahl des Impfstoffs wird es für die gesamte Bevölkerung zu Beginn aufgrund der Impfstoffknappheit nicht geben. Hier bildet die Polizei keine Ausnahme.
Die Kosten für die jeweiligen Impfstoffe spielen bei dieser Betrachtung keine Rolle. Sie werden vom Bund getragen und haben keine Signalwirkung auf die Sicherheit oder Wirksamkeit des Impfstoffs selbst.

Ausführliche Informationen zu den beiden mRNA-Impfstoffen von BioNTech und Pfizer findet ihr im Newsletter Nr. 3 der BAO Impfungen. Diese beiden sind bereits zugelassen und kommen aktuell für eine Impfung in Frage. Daher raten wir jedem dringend, sich damit auseinanderzusetzen.
Sobald eine mögliche Zulassung von weiteren Impfstoffen erfolgt, werden zeitnah weitere Informationen dazu folgen.

Uns ist es wichtig, dass ihr bei dem sensiblen Thema Impfungen umfänglich über alle Fakten und Hintergründe aufgeklärt seid. Nur so könnt ihr Vorgehensweisen richtig beurteilen und die für euch richtige Schlussfolgerung bzw. Entscheidung treffen.
Das aktuelle Flugblatt findet ihr HIER zum Ausdrucken!