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Pressemitteilung

GdP Rheinland-Pfalz fordert Landesregierung wiederholt zur Anhebung und Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage auf

Mainz.

GdP-Landeschefin Kunz: „Dass die Polizeizulage in Rheinland-Pfalz weder mit der allgemeinen Besoldungsentwicklung noch mit der Entwicklung der Polizeizulagen in anderen Bundesländern und im Bund Schritt hält, zeigt uns, dass im politischen Raum der Wille nicht vorhanden ist, die besonderen Belastungen des Polizeiberufs entsprechend zu würdigen. Dies wurde durch die Landesregierung im Rahmen einer Anhörung im Innenausschuss in diesem Jahr deutlich dokumentiert und frustriert uns.“

Am 11. Juni 2021 wurde das Bundesgesetz zur Anpassung der Besoldung für die Bundesbeamt:innen für dieses und nächstes Jahr beschlossen. Auf Initiative der GdP auf Bundesebene konnte eine deutliche Anhebung der Polizeizulage auf 228 Euro erreicht werden. Kunz hierzu: „Die Ampelkoalition im Bund hat es auf Betreiben der GdP in den Koalitionsverhandlungen geschafft, zu vereinbaren, auch die Ruhegehaltsfähigkeit wieder einzuführen. Die rheinland-pfälzische Ampel wird vielfach als Vorreiterbeispiel zitiert. Dass es dann umgekehrt an dem politischen Willen im Land fehlt, dem Beispiel der Bundes-Ampel zu folgen, ist enttäuschend.“

Die Polizeizulage gleicht die besonderen Belastungen des Polizeidienstes aus. Sie stellt den finanziellen Ausgleich dafür dar, dass Polizist:innen im Dienst angepöbelt, angespuckt und auch angegriffen werden. Sie soll zudem dem Umstand Rechnung tragen, dass Polizist:innen eine besondere „Gefahrentragungspflicht“ haben. Das bedeutet, dass unsere Kolleg:innen sich auch solchen Situationen aussetzen, von denen sie nicht wissen, ob sie nochmals gesund und unversehrt aus diesen herauskommen.

Wohl aber wurde gestern als letzter Tagesordnungspunkt bevor das Gremium in die Weihnachtszeit verabschiedet wurde, im Plenum des Landtags der Anpassung der Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2022 einstimmig mit den Stimmen der Regierungsparteien und der CDU zugestimmt. Was nichts anderes heißt, als dass die Diäten jährlich zum 1. Januar an die Einkommensentwicklung angepasst werden. Ausweislich der Drucksache 18/1333 bedeutet das eine Erhöhung um 2,3% also 166, 25 €.

Kunz hierzu: „Wir fordern die Landesregierung auf, nun endlich auch nachzuziehen und die Belastungszulage für die Polizei (und andere Berufsgruppen, wie die Feuerwehr und die Justiz auch) anzuheben. Wir fordern eine Erhöhung von 132,69€ auf 200 €. Das entspricht einer Erhöhung um 67,31€ und das wäre die erste Erhöhung seit mehr als 20 Jahren. 20 Jahre, in denen sich die Anforderungen an die Polizeiarbeit erheblich gewandelt haben und wir aktuell – auch in der Corona-Pandemie – für so Vieles alltäglich den Kopf hinhalten.“