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GdP zu der Ausbildung und Ausstattung der Kommunalen Vollzugsdienste

Mainz.

Die Gewerkschaft der Polizei bezieht in der Diskussion über die technische "Aufrüstung und einer geänderten Ausbildung Kommunaler Vollzugsdienste" Stellung. Aus Sicht der Landesvorsitzenden Sabrina Kunz ist es sinnvoll, die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger zu betrachten.

Gewaltmonopol liegt bei der Polizei

Landesvorsitzende Sabrina Kunz: "Die Polizei, als Träger des Gewaltmonopols, hat die Aufgabe, den Rechtsstaat nach verfassungsrechtlichen Grundsätzen durchzusetzen. Dafür gibt es die Bewaffnung, die sorgsam nach ebenfalls verfassungsrechtlichen Aspekten ausgewählt und eingesetzt werden muss". „Die Kommunalen Vollzugsdienste haben diese Befugnis aus guten Gründen nicht“, Kunz weiter. Ihr Vertreter Sven Hummel, zuständig für Kriminal- und Rechtspolitik: "Das Gegenüber der so ausgestatteten Kolleginnen und Kollegen der Ordnungsämter nimmt einen Polizisten mit Schusswaffe wahr. Ich bin mir nicht sicher, ob die Städte und Gemeinden damit den Kollegen einen Gefallen tun", befürchtet Hummel.
„Dennoch“, so Hummel weiter, „sei es ratsam, die Sicherheit und den Schutz der Kräfte des Kommunalen Vollzugsdienstes in den Blick zu nehmen. Denn auch diese würden im alltäglichen Dienst angegriffen, bespuckt und mit einem neuen Maß an Respektlosigkeit angefeindet. Die Eigensicherung muss auch hier im Vordergrund stehen. Eine rein technische „Aufrüstung“ sei dabei jedoch der falsche Weg.“


Berufsbild Kommunaler Vollzugsdienst gefordert

Sabrina Kunz bringt für die Situation der kommunalen Ordnungsbediensteten Verständnis auf: "Zugangsvoraussetzungen, Ausbildung und Bezahlung müssen landesweit einheitlich definiert und gewährleistet werden. Es muss dringend ein Berufsbild für den kommunalen Vollzugsdienst entwickelt werden, verbunden mit einer Anerkennung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes. Es gehe um Wertschätzung und Anerkennung der Arbeit der Kräfte des Kommunalen Vollzugsdienstes.“ Eine Vereinheitlichung mit der Polizei in Sachen Studium bzw. Ausbildung, Erscheinungsbild und Bewaffnung sei dagegen abzulehnen.


Ein Blick von der Vergangenheit in die Gegenwart und Zukunft hilft

Gerade die derzeitigen sicherheitspolitischen Ansprüche und Ereignisse im sog. „Corona-Szenario“ verdeutlichen eine über Jahre gewachsene Schieflage zwischen Gesetzesansprüchen und Sicherheitswirklichkeit. Die in den 80er Jahren angedachte Entlastung von sog. verwaltungspolizeilichen Aufgaben führte 1993 zur Einführung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes, dass die Polizei in die Lage versetzen sollte, „sich noch mehr auf ihre klassischen Aufgabenfelder, wie die Bekämpfung von Straftaten, zu beschränken.“ Aus diesem Grund sah die beabsichtigte „Entlastung der Polizei“ zwingend den Aufbau bzw. die Stärkung kommunaler Vollzugsdienste bei den Ordnungsbehörden vor.
Nach Feststellung der GdP ist dies über lange Jahre nicht im erforderlichen Umfang erfolgt. Jetzt muss es darum gehen, die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. Kunz: „Wir sind der Auffassung, dass es insbesondere für Kommunen in ländlichen Regionen nicht umsetzbar ist, die Kommunalen Vollzugsdienste so aufzubauen, dass sie ihre Aufgaben auch fach- und sachgerecht wahrnehmen können. Oftmals müssen die Aufgaben in subsidiärer Zuständigkeit von der Polizei übernommen werden. Dies lässt auf allen Seiten Unzufriedenheiten und Unverständnis zurück.“
„Wichtig“, so Kunz, „sei es, die Perspektive der Menschen in unserem Land einzunehmen. Gerade die aktuellen Geschehnisse zeigen doch sehr eindringlich auf, dass es eine sehr gut qualifizierte Polizei braucht, welche sich den Menschen in unserem Land so präsentiert, wie der Staat es ist: bürgernah, vielfältig, demokratisch und durchsetzungsstark“. Aus diesem Grund sei dringend davon abzuraten, die Polizei ausschließlich als „Repressivpolizei“, die nur einschreite, wenn es zu Straf- und Gewalttaten komme, zu betrachten. Kunz: "Da geht es oft erst einmal um Hilfestellung. Es ist die ureigenste Aufgabe der Polizei, Gefahren abzuwehren und das subjektive Sicherheitsempfinden der Menschen zu stärken. Klar ist aber auch, dass es zur Gewährleistung eines durchsetzungsfähigen Rechtsstaates gehört, dass die Polizei dann hart und konsequent durchgreift, wenn alle anderen Mittel erfolglos waren oder keinen Erfolg versprechen. Garant hierfür ist die Polizei.“


Für praxisgerechte Personalstärke sorgen

Es muss sichergestellt werden, dass Polizei auch da ist, wenn sie gebraucht wird. Das ist aktuell aus Sicht der GdP nicht überall gegeben. Das Personal ist mit den Aufgaben nicht mitgewachsen, die Kolleginnen und Kollegen werden oftmals weit über das vertretbare Maß hinaus beansprucht. Dies zeigt sich aktuell insbesondere an den Wochenenden. Die GdP fordert für ein Flächenland wie Rheinland-Pfalz eine deutliche Präsenz der Landespolizei.
Landesvorsitzende Kunz weiß dabei den Innenminister an ihrer Seite: "Zur Wahrheit gehört, dass die Landesregierung mit der Anhebung der Einstellungszahlen seit einigen Jahren die Weichen für ein landesweites Anwachsen der Personalstärke gestellt hat". Es werde aber noch dauern, bis das in den Polizeidienststellen überall spürbar werde. Kunz weiter: "Wir erleben fast täglich, dass neue Aufgaben auf die Polizei zukommen. Die aktuellen Einstellungszahlen müssen konsequent beibehalten werden, um zu einer spürbaren Entlastung durch Personalaufbau zu kommen.“