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Novelle der Straßenverkehrsordnung zum 28.04.2020

Mainz.

GdP Rheinland-Pfalz begrüßt den Schutz der „schwachen Verkehrsteilnehmer“

Nach der Auffassung der GdP Rheinland-Pfalz kommt mit der heute in Kraft tretenden Novelle der Straßenverkehrsordnung der Gesetzgeber dem erhöhten Schutzbedürfnis sogenannter „schwacher Verkehrsteilnehmer“ nach.
Stellvertretender Landesvorsitzender Ingo Schütte: "Dies gilt insbesondere im innerstädtischen Verkehr und soll für eine deutliche Erhöhung der Verkehrssicherheit sorgen. Durch die deutliche Anhebung der Bußgelder im Bereich des ruhenden Verkehrs (Parken in zweiter Reihe, Parken auf Fuß- und Radwegen) werden Fußgänger und Radfahrer unter einen besseren Schutz gestellt. Aber auch im fließenden Verkehr werden die genannten Verkehrsteilnehmer weiter geschützt. Der Mindestabstand beim Überholen und Vorbeifahren durch Autofahrer muss ab sofort mindestens 1,5 Meter betragen. Die Gefahr durch Kollisionen soll so verringert werden."

Bei der Frage der Überwachung durch die Polizei sieht die GdP RLP ein Problem bei der gerichtsfesten Kontrolle dieses Abstandes. "Es handelt sich um dynamische Abläufe im Verkehr und da wird es schwer, dies entsprechend zu dokumentieren" so Landesvize Ingo Schütte. In jedem Fall gehe mit einer Verschärfung der Gesetzeslage ein sachlicher und personeller Mehraufwand bei der Verkehrsüberwachung, aber auch in der Zentralen Bußgeldstelle einher, dem jetzt auch Sorge zu tragen sei.

Insgesamt seien aus polizeilicher Sicht die Veränderungen in der StVO zu begrüßen, da sie dem Verkehrssicherheitsgedanken Rechnung tragen.
Die hier erfolgten Erhöhungen waren auch im internationalen Vergleich längst überfällig.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die mit Abstand größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten in Rheinland-Pfalz. Sie engagiert sich für ihre landesweit rund 9.300 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der gesamten Polizei sowie auf dem Gebiet der Gesellschaftspolitik.

Bei Rückfragen steht Ihnen unsere Landesvorsitzende Sabrina Kunz gerne zur Verfügung:

Mobil: 0175/4143603
E-Mail: sabrina.kunz@gdp-rlp.de