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Regelungen zum Kinderkrankengeld für 2021 verlängert

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

in den letzten Tagen häufen sich die Fragen zum verlängerten Kinderkrankengeld für Tarifbeschäftigte und Beamt:innen. Das Kinderkrankengeld soll es berufstätigen Eltern ermöglichen, Lohnausfälle durch die häusliche Betreuung eines erkrankten Kindes auszugleichen. Aufgrund der besonderen Herausforderungen in der Corona-Pandemie wird dieser Anspruch für 2021 ausgeweitet: Er besteht nicht nur, wenn das eigene Kind krank ist, sondern auch, wenn die Kinderbetreuung aus einem anderen Grund zu Hause erforderlich wird. Etwa weil die Schule, die Kita, oder auch die Einrichtung für Menschen mit Behinderungen pandemiebedingt geschlossen ist oder einzelne Klassen oder Kitagruppen in Quarantäne sind.

Einen Anspruch haben Eltern ausdrücklich auch dann, wenn die Einrichtung zwar noch offen ist, die Behörden aber die Präsenzpflicht ausgesetzt haben oder den Eltern behördlich empfohlen wird, ihre Kinder nicht in die Einrichtung zu bringen. Anträge können über die jeweiligen Krankenkassen, z.T. auch online, bezogen und ausgefüllt werden.
Wir haben euch zu den wichtigsten Fragen eine kleine Übersicht bereitgestellt, welche ihr über diesen Link erreichen könnt.

Der Ministerrat hat diese Woche beschlossen die Urlaubsverordnung für die Beamtinnen und Beamten entsprechend anzupassen. Im Vorgriff auf das förmliche Verfahren wurde ein Verordnungsentwurf gebilligt. Dieser sieht u.a. ebenfalls eine rückwirkende Anwendung ab dem 05. Januar vor.

René Klemmer, stellv. Landesvorsitzender: „Die Bundesregierung hat erkannt wie wichtig die Verlängerung der Maßnahme ist und zügig reagiert. Gerade in diesen belastenden Zeiten ist es wichtig, dass Eltern ihre Kinder zu 100% betreuen können, natürlich auch wenn sie erkrankt sind. Die Bundesregierung hat erkannt, dass ein Mehrbedarf zur Betreuung der Kinder erforderlich ist. Homeoffice und Kinderbetreuung ist oft nicht leistbar. Wir sind daher froh, dass auf Homeoffice nicht bestanden wird.“

„Als Gewerkschaft der Polizei begrüßen wir die Verlängerung der Aufstockung. Bei Fragen zu dieser Thematik stehen euch unsere Ansprechpartner vor Ort gerne zu Verfügung“ ergänzt Steffi Loth, Landesvize.

Das aktuelle Flugblatt findet ihr HIER zum Ausdrucken!