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„Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage!“

Mainz.

Landesseniorenkonferenz fordert die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage. Dabei sind selbstverständlich die bereits im Ruhestand befindlichen Kolleginnen und Kollegen, bei denen die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage durch Gesetzeskraft entfallen ist, rückwirkend in die Neuregelung einzubeziehen.

Durch das Versorgungsreformgesetz des Bundes aus dem Jahr 1998 wurde die Ruhegehaltsfähigkeit von Stellenzulagen mit einer Übergangsregelung für BesGr. A 10 aufwärts ab 01.01.08 und für die BesGr. bis A 9 ab 01.01.2011 (§ 81/2 BBesG) aufgehoben. Damit wurde die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage abgeschafft.

Nach der Föderalismusreform konnten Bund und Länder die Zulagen eigenständig gesetzlich regeln.

Der Freistaat Bayern hat die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage gesetzlich normiert und beibehalten. Zum 01.07.2016 hat Nordrhein-Westfalen den früheren Rechtzustand wieder hergestellt.

Die Landespolizei Rheinland-Pfalz befindet sich in einer starken Wettbewerbssituation zu den Polizeien der Länder und des Bundes, die sich angesichts der bundesweiten Einstellungsoffensiven aller Sicherheitsbehörden noch erhöhen wird.
Die Belastungen und die Anzahl der Überstunden steigen stetig.

Die Polizeibeamtinnen und -beamten leisten einen – auch von der Landesregierung - anerkannt hohen persönlichen Beitrag für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und die Rechtsordnung.

Im Gegenzug ist die Zahl der im Dienst angegriffenen und verletzten Kollegen bzw. der eingeschränkt Dienstfähigen stetig gestiegen.

Nach dem neuesten Bericht über die Beamtenversorgung im Jahr 2016 (Drucksache 17/4412) versterben ehemalige Beamte aus dem Polizei-/Justizvollzug im Vergleich 3 Jahre früher (a.a.O, S. 12), welches sicher auf die frühere dienstliche Belastung zurückzuführen ist.

Die gegenwärtige Versorgungssituation wird dem nicht gerecht und muss zügig korrigiert werden.

Die Landesseniorenkonferenz nimmt bei ihrer Forderung Bezug auf die wesentlich verbesserte Haushaltslage in Rheinland-Pfalz. Dem Jahresabschluss 2016 ist nach Mitteilung des FM ein Überschuss in Höhe von 322 Mio Euro erwirtschaftet worden und die Zahlen für 2017 haben sich, mit nahezu 900 Millionen Euro, fast verdreifacht!

Nach Darlegung und Berechnung der 152. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzung“ beim Bundesministerium der Finanzen werden sich die Einnahmen weiter bis zum Jahr 2022 sehr positiv entwickeln. Demgemäß steigen die Einnahmen der Länder ab 2016 von 288,7 Milliarden € auf 358,7 Milliarden € im Jahr 2022 an.

Josef Schumacher Vorsitzender der Seniorengruppe: "Die Belastungen des Dienstes legt man beim Ruhestand nicht ab wie die Uniform, sondern man nimmt sie mit in den Ruhestand. In Anbetracht der Haushaltsentwicklungen ist es an der Zeit die Polizeizulage anzuheben, zu dynamisieren und wieder ruhegehaltsfähig zu machen, auch für die Bestandspensionäre."