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Sie sind da: Neue Bodycams für Rheinland-Pfalz!

Nach langem Engagement hat sich die Durchsetzungsstärke der GdP gelohnt!

Mainz.

380 neue Bodycams für den Wechselschichtdienst der Polizei-Rheinland-Pfalz sind ein Gewinn der letzten arbeitsreichen und schlussendlich erfolgreichen Monate.

Landes-Vize Ingo Schütte: „Wir freuen uns über die Auslieferung dieses fortschrittlichen und modernen Einsatzmittels, durch welches wir maßgeblich zur Steigerung eurer Sicherheit beitragen konnten und bedanken uns für die Unterstützung, die wir von zahlreichen Stellen erhalten haben. Damit auch die MEG der Präsidien und andere Bedarfsträger/-innen die Bodycam nutzen können, sind weitere Beschaffungen von Nöten. Dafür setzen wir uns ein.“

Hintergrundinformationen:

Die Geräte der ersten Beschaffung fallen aufgrund technischer Defekte zunehmend aus und werden durch den Hersteller nicht weiter supportet. Deswegen wurden wir aktiv.

Bei den neu beschafften Geräten, rund 380 Stück, handelt es sich um den Ersatz für die erste Generation. Diese ersten Geräte sollen weiter betrieben werden, zumindest so lange, bis sie technisch ausfallen. Damit würde der Bestand entsprechend hochgehalten und gewährleistet, dass bei jeder Streifenfahrt eine Bodycam mitgeführt werden kann.

Und jetzt kommt das große ABER!!!!

Die Technik hilft uns, das Recht hinkt hinterher.

Die Bodycam der 2. Generation verfügt über einige Vielzahl an neuen Funktionen, welche jedoch aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage in § 31 POG deaktiviert bleiben müssen. Eine davon ist die automatische Aktivierung bei der Erkennung von Schussgeräuschen. Begründet wird dies mit der fehlenden Rechtsgrundlage für den Einsatz der Bodycam in Wohnungen und öffentlich nicht zugänglichen Bereichen, da mit der automatischen Aktivierung nach der Schussabgabe nicht differenziert werden kann, ob sich die Bodycam in einer Wohnung oder einem öffentlich zugänglichen Bereich befindet oder nicht.

Seit 2017 kämpfen wir nun für den Einsatz der Bodycam in Wohnungen und die Pre-Recording-Funktion. Zuletzt fand hierzu im Jahr 2020 mit der letzten Novelle des POG ein umfassendes Anhörungsverfahren im Innenausschuss statt, in dem sich auch Landeschefin Sabrina Kunz deutlich für die Notwendigkeit der Bodycam positionierte (1).

Im Zukunftsvertrag der Ampelregierung heißt es hierzu: „Um die deeskalierende und schützende Wirkung von Körperkameras umfassend auszuschöpfen, werden wir unter Berücksichtigung der zu erwartenden Rechtsprechung über den Einsatz auch in Wohnungen entscheiden.“

„Mit der Einführung der 2. Generation der Bodycam und nach 6 Jahren Erfahrung mit dem flächendeckenden Einsatz der Bodycam müssen die rechtlichen Hürden endlich den praktischen und Eigensicherungsnotwendigkeiten angepasst werden,“ bekräftigt Landeschefin Kunz die Haltung der GdP. „Die Monocam wurde in Rheinland-Pfalz auch trotz anfänglicher rechtlicher Bedenken eingeführt, die Rechtsgrundlage für deren Einsatz soll nun geschaffen werden. Das muss auch bei der Bodycam möglich sein. Insbesondere nach dem schrecklichen Mord unserer Kollegin und unseren Kollegen im letzten Jahr halten wir es umso mehr für den falschen Weg, anhängige Klagen anderer Bundesländer abzuwarten. Sechs Jahre Aussitzen und fehlender Wille zu einem tragenden Kompromiss müssen ein Ende haben. Was wir von unserem Arbeitgeber und demzufolge auch vom Gesetzgeber erwarten, ist politischer Gestaltungswille zum Schutz unserer Gesundheit und unseres Lebens.“