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Sitzung des Fachausschusses Kriminalpolizei

Aktuelle Entwicklungen bewertet und Änderungen angestoßen

Mainz.

Fachausschussarbeit in der GdP ist keine Einbahnstraße. Die GdP-Funktionäre auf der Landesebene werden über Entwicklungen und Probleme der Basis auf dem Laufenden gehalten; so verlieren sie nicht die Bodenhaftung, bleiben handlungssicher und sprechfähig gegenüber der Politik. Die Mitglieder erhalten die neuesten Informationen von der Landesebene, bewerten Tendenzen und geplante Maßnahmen frühzeitig. Der Fachausschuss Kriminalpolizei hat in seiner jüngsten Arbeitssitzung zahlreiche aktuelle Angelegenheiten durchgesprochen und Maßnahmen abgeleitet. Um diese Themen ging es unter anderem:

1. EVALUIERUNG der „OPTIMIERUNG 2012“
Der Hauptpersonalrat Polizei rechnet schon seit Jahresbeginn monatlich mit einer Mitteilung über die Veränderungen der Aufbauorganisation der Kriminalpolizei auf der Basis der Evaluierung der „Optimierung“ von 2012. Jetzt hat das MdI mitgeteilt, dass für Mai mit einer Vorlage zu rechnen ist. Man hat die vorgesehenen Änderungen (Verbesserungen) noch der Justiz zur Kenntnis gegeben.

  • Die AG hat gute und tragfähige Ergebnisse vorgelegt, die hoffentlich jetzt alsbald umgesetzt werden.
  • Ebenfalls für die Maisitzung angekündigt: Eine zusätzliche Abteilung im Landeskriminalamt. Es geht um die Trennung von Auswertung und Ermittlung.
  • Über die Evaluierung der 2012er Veränderungen hinaus sieht der Fachausschuss Prüfungsbedarf, beispielsweise für die so genannten „selbsttragenden Kriminaldauerdienste“ und die Einheiten zur Bearbeitung von Abrechnungsdelikten im Gesundheitswesen.

2. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSSTATTUNG FÜR „K“

Die GdP begrüßt sehr, dass sich eine AG mit dem Thema Schutzausstattung für „K“ befasst hat. Es geht aus GdP-Sicht um diese vier Aspekte:
    • Kleidung: Erkennbarkeit im Einsatz
    • Kleidung: Wetterjacke, Handschuhe, Schuhe pp.
    • Arbeitsschutzkleidung: KT, Umwelt, Brand
    • Ballistische/taktische Ausstattung: Pers. Schutzweste und taktische Hülle für die pers. Schutzweste, Überwurfschutzweste der Klasse PM 4 / PM 9 für KDD und Fahndung?

Dem HPRP wurde ganz aktuell ein Zustimmungsantrag zur Beschaffung von Bekleidung und Ausrüstung zugeleitet, der im Wesentlichen die Beschaffung von „Erkennbarkeits-Westen“ und Durchsuchungshandschuhen für Alle sowie die Ausrüstung mit Schutzkleidung in den Bereichen Umwelt, Brände und Kriminaltechnik zum Gegenstand hat, die jetzt zügig „eingekauft“ werden sollen.
Zweifellos Schritte in die richtige Richtung, aber der Fachausschuss hat Fragen hinsichtlich der Gestaltung und Farbgebung der Westen formuliert und stellt die Frage, wie Kolleginnen und Kollegen des Dauerdienstes sowie in Präsenz- und Bereitschaftsdiensten im Hinblick auf die Tatortarbeit auszustatten sind.
Die Erörterungen mit dem MdI stehen aus.
In einer Blitzumfrage hat das Landeskriminalamt im Auftrag des MdI die auf der Folgeseiten abgebildeten „Warnwesten“ zur Auswahl gestellt.

Beschafft werden soll die rechte Weste (RP). Es handelt sich um die Weste, die auch bei der Schutzpolizei als Warnweste im Straßenverkehr verwendet wird.
Über das Ergebnis der Erörterungen des HPRP mit dem MdI zu den geplanten Beschaffungsmaßnahmen wird nachberichtet.
Zuschriften, Meinungen und Wünsche sind willkommen.


3. VORGEPLANTE KOMMISSIONEN

Wir begrüßen Überlegungen in Richtung vorgeplanter Kommissionsarbeit unter der Überschrift „Planentscheid Kapitaldelikte“. Zu dem Thema hat der Fachausschuss K bereits Seminare veranstaltet. Bernd Becker: „Schon in den 90er Jahren haben wir daran gearbeitet.“
Das vorliegende AG-Ergebnis muss jetzt in den Präsidien mit Leben erfüllt werden. Der FAK schreibt die Gesamtpersonalräte an und bittet darum, ggfls. initiativ zu werden.
Der HPRP hat gegenüber dem MdI auf den Zusammenhang zu den Leistungsmerkmalen eines neuen Einsatzleitsystems hingewiesen.
Becker: „An dieser Baustelle entscheidet sich, ob es eine komfortable und automatisierte Alarmierungsmöglichkeit geben wird“.

    4. NACHWUCHSWERBUNG „K“

    Beim Thema Nachwuchswerbung für die Kriminalpolizei gilt aus GdP-Sicht nach wie vor: „Das Kind nicht mit dem Bade ausschütten!“

    Die Situation in Schlagworten:
    • Wir hatten / haben wegen der demografischen Situation einiger BuE ein Nachwuchsproblem – Dünne nachrückende Jahrgänge treffen auf hohe Pensionierungszahlen.
    • Mangelnde Werbung, sich selber schlecht reden usw. kam in der Vergangenheit in unterschiedlichem Maße dazu.
    • Die Beförderung nach A 10 fällt in diese Entscheidungszeit und wirkt sich problematisch aus (Vergleichsgruppe alt / Vergleichsgruppe neu, neuer Erst- und Zweitbeurteiler, Stellenverteilung unflexibel pp.)
    • Die neue Art der Erstverwendung durch die Einrichtung des PP ELT gibt Anlass, neu nachzudenken.

    Der Fachausschuss „K“ stellt fest:
    • Neben der Freude an einem bestimmten Arbeitsbereich entscheiden über dessen Attraktivität soziale, finanzielle und berufliche Perspektiven, also beispielsweise eine Regelbeförderung nach A 10 und die Einführung einer „K-Zulage“, mit der für junge Bewerberinnen und Bewerber der Verlust gegenüber der WSD-Zulage abgeflacht werden könnte.
    • Die Rahmenrichtlinie sollte vor dem Hintergrund der in den letzten Monaten gewonnenen Erkenntnisse über Voraussetzungen und Verfahrensweisen (u.a. Leistungsnachweis Luckenbach) novelliert werden. Sie lässt bereits Ausnahmen zu, die aber näher beschrieben werden sollten.
    • Bereits an der HdP sollte es gelingen, Menschen mit einschlägiger Vorbildung oder Befähigung für die Kriminalpolizei zu interessieren, zu beraten und zu fördern.
    • Es muss dabei bleiben, dass die PP die Übernahme-Auswahl auf der Basis der im Einzeldienst gemachten Erfahrungen treffen.
    ABER: Die demografische Situation wird zusehends besser und die BuE haben vielfach Problembewusstsein und Lösungsansätze entwickelt
    • Die Richtlinie ist grundsätzlich OK – muss nur angepasst werden. Der FAK fordert den HPRP auf, notfalls per Initiativantrag auf die Fortschreibung der Rahmenrichtlinie zu drängen.


    5. CYBERCRIME...

    Wir begrüßen…
    • … die Entwicklung eines CYBERCRIME-Kompetenz-Zentrums an der HdP
    • … die Arbeit der AG „Zuständigkeiten Cybercrime
    • … die Beschickung eines „Webinars“ zur Qualifizierung von Sachbearbeitern (zunächst) in K/4
    • … die Schaffung eines Fortbildungsangebotes „Grundqualifizierung für Cyberanalysten“

    Diese Fragen und Themen stehen an:
    • Wann wird die Polizeiliche Kriminalstatistik diese Form von Kriminalität korrekt erfassen? Der jetzige Zustand ist unerträglich und die für 01/2017 angekündigte Nebenerfassung scheint (noch) nicht zu funktionieren.
    • Wie entwickeln die K/15 sich weiter? Eigene Sachbearbeitung oder Service pur?
    • Wie digital muss Jede/r aufgestellt sein? Stichwort: Erster Angriff
    • Wie schließen wir die Lücke zwischen Datensicherung und der sach- und fallorientierten Datenaufbereitung und –reduzierung?
    • Was lernen wir aus dem „Neuland-Verfahren“ der KI Mayen?
    • Wie rekrutieren wir geeignetes Personal – Stichwort: Einstellungen Cyberanalysten für A 10? Sicher nicht der richtige Weg!
    • Diese Themen werden beim Workshop S & K im Herbst vertieft.

    6. DIGITALISIERUNG DER KPS

    Der HPRP begleitet das Projekt und zeigt sich mit dem Fortgang zufrieden. Es zeichnet sich ab, dass eine dezentrale Lösung angestrebt wird – sowohl für die künftige Erfassung, als auch für die nach und nach erfolgende retrograde Erfassung. Es sollen dauerhaft nutzbare Arbeitsplatz-Scanner beschafft und eingesetzt werden.
    Die polizeiliche Sachbearbeitung wird sich mit der digitalen Verfügbarkeit nahezu aller Inhalte der kriminalpolizeilichen Aktensammlung grundlegend ändern. Recherchemöglichkeiten werden enorm verbessert. Allerdings wird – diese Prognose ist zulässig – bei der Befüllung der Datenbestände mehr Arbeit beim Sachbearbeiter verortet und beim Thema Qualität der Daten auch mehr Verantwortung.
    • Dies ist ebenfalls ein Thema für den Workshop S & K im Herbst.
      7. MOBILER ARBEITSPLATZ

      In einer fundierten Grundsatzarbeit hat eine AG die Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit der Einrichtung Mobiler Arbeitsplätze in Fustw und Pkw-Fu nachgewiesen.
      Es ist ein Praxisversuch bei sechs verschiedenen Dienststellen mit vier verschiedenen Endgeräte-Typen geplant. Der FAK begrüßt die Entwicklung auch dahingehend, dass Lösungen anderer Länder nicht einfach übernommen werden. Er setzt sich dafür ein, dass ein Kriminaldauerdienst einbezogen wird. Es ist bereits sichergestellt, dass der mobile Arbeitsplatz bereits im Piloten eine Schnittstelle zur Strafanzeige in Poladis haben soll.
      • Das Thema hat das Potenzial, Polizeiarbeit stark zu verändern und wird im Workshop S & K im Herbst vertieft behandelt.


      8. EDV... PIAV, AUSWERTUNG, EINHEITLICHES
      FALLBEARBEITUNGS- UND SB-PROGRAMM

      Die Zukunft liegt in der Implementierung bundeseinheitlicher Systeme für
      • Sachbearbeitung und Vorgangsverwaltung
      • Fallbearbeitung
      • Analyse und Auswertung
        Hier sind gleichermaßen die Finanzkraft des Bundes und die (aufzubauende) Kompetenz des BKA gefordert.
        • Die Themen werden im Workshop S & K vertieft und politisch unterstützt.



        8. ASSERVATENRICHTLINIE UND –AUFBEWAHRUNG

        Bereits in 2015 hat der Fachausschuss bei Minister Lewentz Beschwerde über die Diskrepanz zwischen Vorschriftenlage und deren tatsächlicher Umsetzbarkeit in der Praxis geführt. Aus der Praxis wird immer noch über Probleme bei Zwischenlagerung und Lagerung insbesondere von BTM berichtet. Das ganz grundsätzliche Problem der Aufgabenwahrnehmung für die Justiz besteht ebenfalls noch.
        • Der Fachausschuss wendet sich erneut schriftlich an den Leiter der Polizeiabteilung.


        9. AUSWEITUNG DER DNA-ANALYSE

        Nach einem Gesetzentwurf aus BaWü soll die DNA-Analyse ausgeweitet werden. Haarfarbe, Augenfarbe, Geschlecht und Alter sollen einbezogen werden. Ursprünglich auch die biogeographische Herkunft. Letzteres ist politisch umstritten.
        Ganz aktuell ist im Bundesrat der Antrag aus BaWü abgelehnt worden. Einige Wissenschaftler haben sich aus den verschiedensten Gründen dagegen ausgesprochen und NRW hat Bedenken angemeldet.
        Es wurde politisch taktiert. Als NRW Bedenkzeit angemeldet hat, hat BaWü sofortige Entscheidung beantragt, was zur Ablehnung führte.
        Rheinland-Pfalz hat eine Ausweitung befürwortet.
        Die GdP Rheinland-Pfalz hat sich bereits vor Monaten gegenüber den Medien für eine Ausweitung ausgesprochen und eine Regelung befürwortet, die Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkte und die Spurenqualität (Zuordnung) berücksichtigt. Holzschnittartig:
          • Zunächst die Untersuchung im Hinblick auf Übereinstimmung.
          • Bei Treffer – OK und fertig.
          • Wenn kein Treffer und Anlass von zu beschreibender gewisser Bedeutung – Erweiterte Analyse zur Eingrenzung des Tatverdachts.
          • Dabei muss auch noch die Qualität der Spur eine Rolle spielen. Wie sicher ist, dass die Spur vom Täter gelegt wurde?


        10. PZM FÜR DIE KRIMINALPOLIZEI

        Die gesamte Polizei (soweit noch nicht in Resignation verfallen) hofft auf den durch die Regierung angekündigten Aufbau des Personalbestandes; natürlich auch die Kriminalpolizei. Bandenkriminalität, Wirtschaftskriminalität, Cyber-Kriminalität. In diesen und in anderen Bereichen laufen wir hinter der Entwicklung her. Eine Aufholjagd geht nur mit mehr Personal.
        Die GdP fordert, dass sich die neue AG PZM auch mit der Personalzumessung der Kriminalpolizei befasst. Auch hier muss es beispielsweise Untergrenzen zur Sicherstellung der Funktionalität einer Kriminalinspektion oder eines Kriminal- und Bezirksdienstes geben.


        11. GAP–WSD UND GAP–AUFTRAG 2

        Beim Kriminaldauerdienst in Kaiserslautern wurde der GAP-Pilot abgebrochen. Da man ohnehin wegen zu wenig Personal dauernd improvisieren musste, wirkt die geplante Regelmäßigkeit eher hinderlich und man will zurück zu Flexibilität pur.
        Der Auftrag Nr. 2, bei dem es um Gesundheitsfragen generell und außerhalb des Wechselschichtdienstes geht, wird von der AG GAP in Angriff genommen. Die AG GAP hat eine erste Sammlung von Themen- und Problemfeldern mit Zusammenhang zur Gesundheit (außerhalb des Themas WSD) durchgeführt und wird diese der Lenkungsgruppe vorstellen.


        12. REGELBEFÖRDERUNG ... ERST MAL A 10

        Die Einführung einer Regelbeförderung nach A 10 würde viele Probleme lösen. Auch der Dienstzweigwechsel würde an dieser Stelle vereinfacht. Die neue drei- bis fünfjährige Verwendung im PP ELT macht eine korrekte Behandlung der Bewerberinnen und Bewerber noch schwieriger.
        Siehe auch Ziffer 4 dieses Flugblattes.
        Übrigens:
        Die AG der Gleichstellungsbeauftragten konstatiert eine ungewollte Benachteiligung der Frauen beim Thema Beförderungen und hat die Beförderung nach A 10 als Schlüsselproblem ausgemacht. Schlechterstellungen, die dort stattfinden, ziehen sich oft über ein Berufsleben.
        Auch hier gilt: Die Regelbeförderung wäre die Lösung.
        • Zumindest Indizwirkung für die Richtigkeit dieser Analyse hat der im Ausschuss thematisierte Fall einer K-Kollegin, die nach A 10 befördert wurde, als Lehrgangskollegen in einer anderen Behörde schon bei A 11 angekommen waren.


        13. POG-Novelle: AKL pp.

        Der FAK wirkt für die GdP an der Stellungnahme zur nächsten Novellierung des POG mit und spricht sich u.a. für die Wiederaufnahme der Möglichkeit des Einsatzes Automatischer Kennzeichenlesegeräte aus.
        Die Nutzung von repressiv eingesetzter AKL-Technik im Kontext von Ermittlungsverfahren gegen internationale Banden erscheint damit wahrscheinlicher.
        Es zeichnet sich ab, dass die Kontrollmöglichkeit nach § 9a IV POG nicht verändert (konkretisiert) wird. Allerdings ist geplant, eine Durchsuchungsmöglichkeit zu schaffen, die mit dem § 9a IV korrespondiert. Das wäre ein Fortschritt und entspricht unseren Forderungen, insbesondere formuliert von den Fahndungseinheiten der Verkehrsdienste.
        Ein weiteres Brett, das die GdP seit Jahren bohrt, scheint mit der geplanten Novelle ein Loch zu bekommen: Die Bestandsdatenauskunft zur Gefahrenabwehr ist Bestandteil des Entwurfs der Regierungsfraktionen. Die GdP wird im parlamentarischen Verfahren aktiv dabei sein.



        14. EU SICHERHEITSARCHITEKTUR, DEUTSCHE SICHERHEITSARCHITEKTUR UND NEUE ROLLE DES BKA


        Die Kriminalität ist nicht nur digital geworden, sondern auch international. Die Polizeien sind aufbau- und ablauforganisatorisch weitgehend noch aufgestellt, wie im „Vor-Schengen-Zeitalter“. Die weggefallenen Grenzkontrollen wurden NICHT im erforderlichen Maße durch kreative Konzepte zur Bekämpfung internationaler Kriminalität ersetzt. Das ist nicht nur Sache der Bundespolizei.

        Die Kommunikation der zergliederten Sicherheitsbehörden ist schlecht, die Standards sehr unterschiedlich, ebenso die Korruptionsanfälligkeit.
        Europa muss wesentlich besser vernetzt werden. Wir begrüßen, dass das LKA jetzt dabei ist, die Voraussetzungen zur Teilnahme an SIENA zu schaffen. Über diese Messenger-Plattform kann EU-weit von Dienststelle zu Dienststelle kommuniziert werden.
          Die deutschen Arbeitsstrukturen – das zeigt die Analyse des Falles Amri – sind nicht optimal. Klare Zuständigkeiten und Entscheidungsverantwortlichkeiten müssen geschaffen werden.
          Die Ausländerbehörden und das BAMF müssen in einen Informationsverbund einbezogen werden.
          Das BKA muss mit eigener Auswertungs- und Analysearbeit eine dominantere Rolle für die Alltagsarbeit der Polizei übernehmen.
          • Die GdP Rheinland-Pfalz unterstützt diese Vorhaben nachhaltig.


          Liebe Kolleginnen und Kollegen,

          über die Arbeit des Fachausschusses hinaus, sind wir auch an Eurer Meinung und Euren Hinweisen zu Missständen und Verbesserungsmöglichkeiten interessiert.
          Wir machen gerne Euer Problem zu unserer Herausforderung.
          Einfach melden.

          Und wer etwas mehr mitmachen will, kann sich gerne schon jetzt für den S&K-Workshop am 19./20. Oktober anmelden.