GdP-Gespräche erfolgreich
Gelder für die Erfüllungsmaßnahmen bei Schmerzensgeldansprüchen endlich da
Nach Gesprächen des Vorstandes der GdP mit dem Präsidenten der ADD und dem Inspekteur der Polizei wurde uns mitgeteilt, dass der ADD nun endlich die notwendigen finanziellen Mittel zugewiesen wurden , mit der Maßgabe diese unter dem Titel Erfüllungsmaßnahmen bei Schmerzensgeldansprüchen gemäß § 71 a LBG zu verwenden.
Damit ist die ADD nun endlich in der Lage die berechtigten Ansprüche der Kolleginnen und Kollegen zu erfüllen.
GdP-Vize Heinz-Werner Gabler: „Nachdem die Auszahlung von Ansprüchen lange genug eine Hängepartie darstellte, gehen wir davon aus, dass die ADD nun in der Lage ist zügig zu handeln, damit nicht der Eindruck entsteht, die gesetzliche Regelung sei nur ein Papiertiger“.
Damit ist die ADD nun endlich in der Lage die berechtigten Ansprüche der Kolleginnen und Kollegen zu erfüllen.
GdP-Vize Heinz-Werner Gabler: „Nachdem die Auszahlung von Ansprüchen lange genug eine Hängepartie darstellte, gehen wir davon aus, dass die ADD nun in der Lage ist zügig zu handeln, damit nicht der Eindruck entsteht, die gesetzliche Regelung sei nur ein Papiertiger“.