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Übernahme titulierter Ansprüche durch den Dienstherrn:

Erfolg mit GdP-Handschrift: Bundesweit beste Regelung erreicht

Mainz.

Einem Kollegen wird im Rahmen einer Durchsuchungsmaßnahme von einem kampfsporterprobten Reichsbürger die Schulter gebrochen. Die Bemühungen der GdP, für ihr Mitglied ein Schmerzensgeld durchzusetzen, laufen in Leere, da „nichts zu holen ist“ und ein Urteil nicht vollstreckt werden kann. Künftig wird in solchen Fällen der Dienstherr die berechtigte Forderung des Kollegen übernehmen, an den Kollegen auszahlen und gegenüber dem Schädiger – oft zusammen mit weiteren Forderungen – durchzusetzen versuchen.

Dass diese Regelung zustande gekommen ist, ist natürlich am Ende dem einstimmigen Votum des rheinland-pfälzischen Landtags zu verdanken, der das Gesetz gestern verabschiedet hat. Vor diesem Erfolg standen aber die langwierigen und hartnäckigen Bemühungen der GdP Rheinland-Pfalz.

GdP-Landesvorsitzender Ernst Scharbach: „Unser Anwalt und GdP-Sekretär Markus Stöhr hat bei dem Thema ganze Arbeit geleistet. Das Gesetz trägt im wahrsten Sinne des Wortes GdP-Handschrift“.

Chancen auf Erstattung signifikant erhöht

Auf dieser neuen gesetzlichen Grundlage kann die GdP ihren Voll-Service beim Thema Rechtsschutz und zivilrechtliche Ansprüche perfektionieren.

Für die Mitglieder gilt:
Im Grunde bleibt alles, wie bisher, denn die GdP übernimmt – ausgestattet mit Vollmacht und Auftrag – alle rechtlichen Schritte. Allerdings erhöht sich die Chance, tatsächlich eine Erstattung zu erhalten noch einmal signifikant, denn die GdP kann, wenn der Schuldner pfändungsfrei ist und ein Vollstreckungsversuch eines Urteils gescheitert ist, beim Dienstherrn die Übernahme des Anspruchs beantragen.

Bundesweit beste Regelung

In anderen Bundesländern und für die Bundespolizei gibt es bereits vergleichbare Regelungen. Die jetzt für Rheinland-Pfalz erreichten Bedingungen sind eindeutig die besten, erklärt GdP-Anwalt Markus Stöhr: „Die Regelung greift ab einem Betrag von 250,- € und nicht erst ab 500,- € wie in Bayern. Bei Leistungen der Dienstunfallfürsorge entfällt die Übernahme nicht und schließlich kann, zumindest wenn ein Urteil vorliegt, auch das wegen einer Beleidigung ausgeurteilte Schmerzensgeld vom Dienstherrn übernommen werden. Das hat sonst kein anders Bundesland so geregelt. Natürlich wird es nach wie vor Fälle geben, in denen eine Übernahme abgelehnt werden wird. Da müssen wir uns den Fall dann individuell ansehen. Jetzt freue ich mich darauf, dass es „los geht“ und wir werden versuchen, zusammen mit der ADD und dem MdI eine praktikable und den Kolleginnen und Kollegen gegenüber wohlwollende Auslegung des Gesetztes im Einzelfall durchzusetzen.“


Für alle GdP-Mitglieder bleibt es im Übrigen dabei: Wenn Fragen zum Rechtsschutz bestehen, sofort an die Kreisgruppe wenden oder direkt bei der GdP-Geschäftsstelle in Mainz eine Beratung suchen. Es gibt dann auch eine ehrliche Antwort dahingehend, ob Erfolgsaussichten bestehen.

Wer schon einen Titel hat:

Wir haben mehrere dutzende Fälle, in denen wir ein Urteil oder einen anderen Vollstreckungstitel erworben haben. Nach dem Gesetz darf der Eintritt der Rechtskraft nicht länger als 2 Jahre zurückliegen und es muss innerhalb von 6 Monaten die Übernahme beantragt werden.

Die GdP Geschäftsstelle wird die Übernahme für die bestehenden Titel und die zukünftig erwirkten Titel übernehmen. Noch gibt es aber keine Verwaltungsvorschrift und die zuständige ADD muss erst die Arbeit aufnehmen. Die Kolleginnen und Kollegen mit einem bestehenden Titel werden wir informieren, sobald wir weitere Informationen haben. Die „neuen“ Fälle erhalten dann ebenfalls eine Information. Ebenso können sich natürlich weiterhin Kolleginnen und Kollegen an uns wenden, die ohne unser zutun (z.B. im Adhäsionsverfahren) einen Titel erwirkt haben und nun vollstrecken müssen bzw. die Übernahme beantragen wollen.