Zum Inhalt wechseln

Umfrage zu psychischen Belastungen startet! Warum solltet ihr mitmachen?

Landesvize Sven Hummel: „Befragungsmarathon? Mag sein, aber es geht um euch und eure Belastungen!“

Mainz.

Ziel ist: Arbeitsbedingungen konkret verbessern!

Worum geht es?

Stress, Zeitdruck, Arbeitsbelastung, Arbeitszeit, Ausstattung, Führungsverhalten usw. beeinflussen die Arbeitsbedingungen jedes Einzelnen, nicht nur bei den Beschäftigten der Polizei. Wie jeder andere Arbeitgeber auch, muss auch die Polizei die Rahmenbedingungen schaffen, dass niemand aufgrund seiner Tätigkeit krank wird. Wie für jeden anderen Arbeitgeber, gilt auch für die Polizei, dass die Arbeitsbedingungen zu verbessern sind.

Sven Hummel, Landesvize der GdP:
„Ja, es gab und gibt viele Erhebungen in den letzten Monaten und auch in naher Zukunft. Und jetzt kommt noch eine…. ABER: Die Erhebungen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist die Entscheidende, die zu konkreten Verbesserungen der Arbeitsbedingungen vor Ort führen kann, weil sie gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen hat. Je mehr sich daran beteiligen, desto besser. Hier geht es um euch! “

Warum diese Befragung?

Es gab in den letzten Monaten mehrere Befragungen, deren Inhalte sich teilweise überschnitten haben und sich auch mit der Befragung zu psychischen Belastungen überschneiden. Diese Befragung erfüllt arbeitsrechtliche Vorgaben und löst unmittelbare Verpflichtungen für den Arbeitgeber aus, die wir auch über die Personalrats- und Gewerkschaftsarbeit einfordern können. Es geht um die Identifizierung konkreter Belastungen mit dem Ziel, zeitnah Maßnahmen zur Entlastung zu initiieren.

Landesvize Verena Schäfer:
„Es ist dabei wichtig, die Verhältnisse vor Ort zu kennen. Das geht nur, wenn jede/jeder sich an der Erhebung beteiligt. Es wurde dafür gesorgt, dass die Anonymität gewährleistet ist!“

Was passiert mit den Ergebnissen?

Aufgrund einer Kooperation mit der Universität Trier werden die Erhebungen dort ausgewertet und den Behörden zur Verfügung gestellt. Jede/Jeder Einzelne, die oder der an der Erhebung teilgenommen hat, bekommt auch eine Rückmeldung für ihren oder seinen Bereich.

In den Behörden werden gemeinsam mit den Personalräten die Ergebnisse betrachtet und dahingehend ausgewertet, wo sich was verbessern muss.

Du denkst dir: „Es gab schon so viele Befragungen, es hat sich nichts verbessert…! Warum soll das jetzt anders sein? Es lohnt sich sowieso nicht?“

Der Vorteil bei dieser, seit 2013 gesetzlich vorgeschriebenen, Maßnahme ist, dass diese künftig regelmäßig zu wiederholen ist und mit dem Befund zur vorherigen Befragung abgeglichen werden muss. Verantwortliche werden hierdurch konkreter in die Verantwortung genommen. Und zwar in dem Sinne, dass sich die Arbeitsbedingungen verbessern müssen. Passiert dies nicht, haben wir die Möglichkeit, uns dies rechtlich einzufordern.

Fragen oder Anregungen gerne an sven.hummel@gdp-rlp.de!