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Umgang mit zwei Einstellungsterminen

GdP: Zweiter Beförderungstermin notwendig

Mainz.

Die Einstellung der jungen Kolleginnen und Kollegen des Bachelorstudiums erfolgt zu zwei Terminen an der Hochschule der Polizei. Befördert wird aber nur einmal im Jahr. Die JUNGE GRUPPE (GdP) Rheinland-Pfalz und der geschäftsführende Landesvorstand haben das Thema aufgegriffen.

Obwohl für die geraden als auch für die ungeraden Bachelorgänge die gleiche dreijährige Wartefrist gilt und damit keine Ungleichbehandlung im rechtlichen Sinne vorliegt, führt es in der Wahrnehmung zu einer faktischen Ungleichbehandlung, da bedingt durch einen Beförderungstermin die im Oktober Eingestellten ein halbes Jahr länger auf eine Bewerbung zur Beförderung warten müssen.
Aus Sicht der GdP besteht die Lösung darin, auf zwei Einstellungstermine auch zwei Beförderungstermine folgen zu lassen. Dies wäre auch mit dem gleichen Aufwand machbar. Es wird einen Beurteilungsprozess geben, der ja bekanntlich sehr arbeitsintensiv ist. Unsere Vorstellung: Die dortigen Ergebnisse werden für zwei Termine genutzt.

Die Forderung nach einem zweiten Beförderungstermin ist jedoch lediglich ein Zwischenschritt. Langfristig hält die GdP an ihren Ziel fest, welches im Leitantrag des letzten Landesdelegiertentages beschrieben ist. Dieser fordert zum Thema „Attraktivität des Polizeiberufs“ die A 10 als Eingangsamt für alle Polizistinnen und Polizisten.
GdP-Vize Steffi Loth, zuständig für den Beamtenbereich, äußert sich folgendermaßen: „Wir verlieren das Ziel der A 10 als Eingangsamt nicht aus den Augen, bemühen uns aber um einen Schritt in die richtige Richtung, den wir realistisch auch kurzfristig umsetzen können.“

„Die Diskussionen um die Regelbeförderung und A 10 als Eingangsamt waren und sind im politischen Raum nicht einfach, wir bleiben da hartnäckig, damit die Polizei RLP konkurrenzfähig bleibt,“ beschreibt Sabrina Kunz, Vorsitzende der GdP RP, die Situation. „Es ist längst an der Zeit, zukunftsfähige und mutige Schritte zu gehen, um den in der Polizei Beschäftigten in der breiten Masse eine planbare Perspektive zu geben. Dazu gehört die Erkenntnis, dass die Einführung der Zweigeteilten Laufbahn weiter mit Leben gefüllt werden muss. Sich auf der reinen Erkenntnis „wir haben keinen mittleren Dienst mehr“ auszuruhen, wird dem Anspruch an eine qualifizierte und gute Polizeiarbeit nicht gerecht;“ Kunz abschließend.