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Impfung für Tarifbeschäftigte – GdP fordert Unfallschutz

Mainz.

Für Ernüchterung sorgt die aktuelle Mitteilung des Ministeriums des Innern (MdI) im Zusammenhang mit der gesetzlichen Unfallversicherung. So wurde mitgeteilt, dass das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) die Einschätzung vertritt, dass für Tarifbeschäftigte, die das polizeiliche Impfangebot annehmen, kein grundsätzlicher Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht.

Es müssen vielmehr gemäß der gesetzlichen Vorgaben der §§7,8 SGB VII Einzelfallprüfungen erfolgen, welche sich nach einem Urteil des Landessozialgerichts aus dem Jahr 2014 daran orientieren, ob durch die berufliche Tätigkeit eine Schutzimpfung erforderlich wird. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, ob die Beschäftigten einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt sind. Dass die Tarifbeschäftigten der Polizei in einer kritischen Infrastruktur beschäftigt sind und deshalb grundsätzlich unfallversichert sein sollten, erkennt man im MSAGD nicht an.
Nach Einschätzung des MdI dürfte die berufliche Erforderlichkeit der Impfung bei der Mehrzahl der Angehörigen der Priorität 3 mangels erhöhten Infektionsrisikos abgelehnt werden, soweit es zu einem Schaden kommen sollte und die Unfallkasse über das Vorliegen eines Arbeitsunfalls entscheidet.

Was kann das konkret bedeuten?
Ein:e Tarifbeschäftigte:r aus dem Bereich der Verwaltung beabsichtigt den Impftermin im polizeilichen Impfzentrum wahrzunehmen und begibt sich auf den Weg in das Impfzentrum. Auf dem Weg dorthin passiert ein Unfall und er/sie wird verletzt. Die Einzelfallprüfung ergibt: die Impfung wäre im Zusammenhang mit der Tätigkeit nicht beruflich notwendig, da kein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Es existiert kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Gleiches gilt dann im Falle eines evtl. auftretenden Impfschadens.

Landes-Vize René Klemmer: „Man verkennt im MSAGD die Bedeutung der Tarifbeschäftigten in der rheinland-pfälzischen Polizei. Im MdI und in der BAO Impfen wurde unter größten Anstrengungen das polizeiliche Impfen vorbereitet und in keinem Fall ein Unterschied zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten:innen gemacht. Es besteht ein großes Interesse von Seiten des MdI und der BAO Impfen, eine Gleichbehandlung vorzunehmen und alle Beschäftigten in der rheinland-pfälzischen Polizei gegen COVID 19 zu schützen. Schade nur, dass das MSAGD dies nicht so einschätzt und auch das Interesse der Behörde offenbar verkennt. Es darf in dieser Pandemielage keine zwei-Klassen-Gesellschaft geben.
Letztlich geht es um die Eindämmung der Pandemie und den Schutz der Menschen vor COVID 19. Unter diesen Voraussetzungen müssen die Tarifbeschäftigten erneut für sich selbst entscheiden ob sie das dienstliche Angebot wahrnehmen. Ich bedauere, dass somit ein guter Plan leider torpediert wird.“

Die GdP fordert eine grundsätzliche Anerkennung des Schutzes durch die gesetzliche Unfallversicherung, da alle Polizeibeschäftigten eine wichtige Rolle in den Behörden innehaben und zur Funktionsfähigkeit der Polizei insgesamt beitragen.
Für alle Beschäftigten des Landes Rheinland-Pfalz, egal ob innerhalb der Polizei, der Justiz, den Gesundheitsberufen und vielen anderen Bereichen in denen Beschäftigte geimpft werden, muss der Gesetzgeber einen Schutz für diese Menschen sicherstellen.