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Änderung der Urlaubsverordnung

GdP: Zusatzurlaub anheben und Arbeitszeit verkürzen!

Mainz.

In ihren Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen der Arbeitszeitverordnung und der Urlaubsverordnung haben DGB und GdP erneut eine deutliche Anhebung des Zusatzurlaubes und einen Einstieg in die Arbeitszeitreduzierung für den Wechselschichtdienst gefordert.

Die GdP-Gremien haben sich intensiv mit den vorgelegten Entwürfen befasst. Die neue Urlaubsverordnung sieht u.a. die im Rahmen des GAP-Projektes erstrittene Anhebung des Zusatzurlaubs vor.
GdP-Vizevorsitzende Steffi Loth und Beamtenrechts-Fachfrau zeigt sich mit der Art und Weise der Umsetzung durchaus zufrieden, fordert inhaltlich aber mehr.
      Loth: „Die Arbeitswissenschaft fordert für WSD-Leistende auf das Jahr gesehen ausreichende Erholungsphasen durch Urlaub und auf der anderen Seite kurze Schichten und wirkungsvolle Erholungsphasen für die Arbeitsphasen außerhalb des Erholungsurlaubs. Vor diesem Hintergrund fordern wir, den Zusatzurlaub auf 10 Tage anzuheben.“
Den Blickwinkel des Wechselschichtdienstes nimmt Landeskassierer Christian Günter ein.
Günter: „Die Arbeit im vollkontinuierlichen Wechselschichtdienst und zur Nachtzeit, also das Arbeiten gegen die biologische Uhr, stellt eine besondere Belastung für Körper und Geist dar. Kurze Schichten und angemessene Ruhephasen, also eine möglichst gesundheitsschonende Arbeitszeit, sind mit einer 40-Stunden-Woche nicht zu machen“.
GdP-Chefin Sabrina Kunz bringt es auf den Punkt und formuliert die Beschlusslage der GdP auf Bundes- und Landesebene.
      Kunz: „Im Kern ist ein wirklich ernstzunehmender und gesunder Ausgleich für diese starke Belastung nur mit einer 35-Stunden Woche und der entsprechenden personellen Ausstattung des Wechselschichtdienstes möglich. Gesünderes Arbeiten in der Polizei kann nur so seine volle Wirkung entfalten.“

      Hier findet ihr unser Flugblatt als PDF zum Ausdrucken.