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Ungleiche Wartezeiten im Beförderungsgeschehen innerhalb der Polizei RLP

Mainz.

In einem Brief an den Minister am 27.01.2017 haben wir darauf hingewiesen, dass es im zukünftigen Beförderungsverfahren zu einer Ungleichbehandlung zwischen den Absolventinnen und Absolventen der geraden und ungeraden Bachelorstudiengänge kommt. Anfang November hat uns eine Antwort erreicht.


Worum geht es?

Seit der Umstrukturierung des Ausbildungssystems im Jahre 2009 vom Diplom- zum Bachelorstudiengang wird aus organisatorischen Gründen zu zwei Einstellungsterminen eingestellt – im Mai und Oktober eines jeden Jahres.

Im Mai 2009 wurde der 1. Bachelorstudiengang eingestellt. Gemäß Ausschreibung des Innenministeriums können sich die Angehörigen des 1. Bachelorstudienganges drei Jahre nach dem Tag der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit auf eine Beförderung bewerben. Die Kolleginnen und Kollegen haben daher in der Regel am 18. Mai 2018 zum ersten Mal die Chance auf ihren zweiten Stern.

Der im Oktober 2009 eingestellte 2. Bachelorstudiengang kann sich wegen der in der Stellenausschreibung regelmäßig geforderten dreijährigen Wartefrist erst für die Beförderungsrunde im Mai 2019 bewerben. Für diesen Studiengang beträgt die tatsächliche Wartezeit also dreieinhalb Jahre.

Benachteiligt sind aus unserer Sicht hier ganz klar die Absolventinnen und Absolventen aller geraden Bachelorstudiengänge, die im Vergleich zu den ungeraden Jahrgängen mindestens ein halbes Jahr länger auf die erste Beförderung warten müssen. Dies ist etwa nicht so, weil sie dem Leistungsgrundsatz des Art. 33 V GG weniger Rechnung tragen, sondern alleine organisatorischen bzw. planerischen Argumenten geschuldet.
Die optimale Lösung ist unserem Erachten nach eine 100%ige Beförderungsquote von der A9 in die A10. Diese Maßnahme würde nicht nur einer Ungleichbehandlung vorbeugen, sondern u.a. auch den effizienten Umgang mit personellen Ressourcen durch Verschlankung des Beurteilungsverfahrens garantieren.

Wie steht der Minister in seiner Antwort dazu?

Roger Lewentz weist in seinem Schreiben vom 25.10.17 darauf hin, dass die beiden Einstellungstermine aus organisatorischen Gründen zwingend erforderlich seien, um die hohen Einstellungszahlen zu gewährleisten. Gründe hierfür seien u.a. die vorhandenen Kapazitäten (Räume, Personal und Logistik) an der HdP und deren optimale Nutzung.

Jennifer Otto, stellv. Landesjugendvorsitzende:Die Notwendigkeit von zwei Einstellungsterminen haben wir in keinster Weise in Frage gestellt. Wer, wenn nicht wir, wissen um die Auslastung der Kapazitäten am Standort der Hochschule der Polizei RLP? Die Kolleginnen und Kollegen leisten dort organisatorische Höchstleistungen, wenn man bedenkt, dass zeitweise 950 Studierende gleichzeitig anwesend sind und sich fast 1.500 junge Kolleginnen und Kollegen aktuell im Studium befinden. Als der Hahn in Betrieb genommen wurde, war er auf die Hälfte ausgerichtet.“

Herr Lewentz merkt weiterhin an, dass dieser landesweit feststehende Beförderungstermin in Rheinland-Pfalz ein Problem für alle Beamtinnen und Beamte im Öffentlichen Dienst darstelle. Auch wenn dieser Umstand in den Reihen der Polizeibeamtinnen und -beamten vereinzelt zur Unzufriedenheit führen würde, sieht er durch die landesweite Bedeutung keine Möglichkeit eine Sonderregelung für den Polizeibereich oder die Einführung eines zusätzlichen Beförderungstermins zu erreichen.


Michael Flis, Landesjugendvorsitzender:Natürlich hat Herr Staatsminister Lewentz Recht, wenn er sagt, dass dieser feststehende Beförderungstermin für alle Beamtinnen und Beamte im Öffentlichen Dienst ein Problem darstellt. Beispielsweise wird ein Steuerinspekteur (3.EA, A9) am 01. Juli eines jeden Jahres eingestellt und letztendlich auch erst an einem 18. Mai befördert. Der große Unterschied hierbei ist jedoch folgender: Hierbei warten alle Kolleginnen und Kolleginnen gleich lang auf die Möglichkeit der Beförderung. Es findet hier faktisch keine Ungleichbehandlung gleichrangiger Kolleginnen und Kollegen in ein und derselben Laufbahn statt, da es keine zwei Einstellungstermine gibt.“

Leider ist Herr Staatsminister Lewentz auf unser Angebot mit uns ein persönliches Gespräch zu führen, um hierbei konstruktiv Lösungen zu erarbeiten, noch nicht eingegangen.
Wir bleiben weiter dran!