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Frauengruppe informiert

*Verfallsfrist Resturlaub aus 2020 verlängert * Kinderbetreuungsurlaub

Mainz.

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und der Verfall des restlichen Urlaubs aus dem Vorjahr (2020) rückt näher. Mit Datum von heute hat das MdI ein Schreiben versandt, welches beschreibt, dass die Verfallsfrist für Resturlaub aus dem Jahr 2020 vom 31.Oktober 2021 auf den 31. Dezember 2021 verlängert wurde.

An dieser Stelle noch ein Hinweis für alle Eltern junger Kinder: Wenn ihr noch Urlaubstage übrig habt, könnt ihr euren Erholungsurlaub gem. § 11 a der UrlVO Rheinland-Pfalz teilweise in Kinderbetreuungsurlaub umwandeln lassen.

Diese Möglichkeit besteht für Beamte und Beamtinnen, deren Kinder noch keine 12 Jahre alt sind und gilt für alle Urlaubstage, die den für einen Zeitraum von vier Wochen benötigten Erholungsurlaub übersteigen. In Vollzeit mit einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen können also bis zu 10 Tage pro Jahr auf Antrag in Kinderbetreuungsurlaub umgewandelt werden, der auf ein gesondertes Urlaubskonto gebucht und dort stundenweise geführt wird. Der Wert der angesparten Stunden bleibt auch bei einer Anpassung der individuellen Arbeitszeit bestehen.

Zum Beispiel
Diesen Urlaub könnt ihr nehmen, bis zu dem Jahr, in dem euer jüngstes Kind das 12. Lebensjahr vollendet hat, ansonsten verfällt er. Wird euer Kind beispielsweise im Februar 2022 zwölf Jahre alt, verfällt der Urlaub am 31.Dezember 2022.

„Leider gibt es aktuell für Tarifbeschäftigte keine vergleichbare Regelung. Dies zu ändern haben wir uns zum Ziel gesetzt, “ so Sabine Zahn, Mitglied im GdP-Landesfrauenvorstand.

Die Frauengruppe hilft euch bei Fragen gerne weiter