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Polizeipräsidium Einsatz, Logistik, Technik:

Vergütung von Ruhezeiten in geschlossenen Einsätzen

Mainz.

Mit Schreiben vom 3. Juli 2018 hat das Ministerium des Innern und für Sport über die Vergütung von Ruhezeiten in geschlossenen Einsätzen der Abteilung Bereitschaftspolizei informiert: „als Ruhezeiten festgelegte Zeiten können grundsätzlich nicht vergütet werden; auch nicht im Verhältnis von 1: 3“


Weitere Auszüge aus diesem Schreiben:

· Von der jeweils zuständigen Polizeiführerin bzw. Polizeiführer als Ruhezeiten festgelegten Zeiten können grundsätzlich nicht vergütet werden; auch eine Anrechnung im Verhältnis 1 : 3 ist nicht möglich.

· In Einzelfällen kann auf Antrag durch das MdI unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls eine Vergütung von Ruhezeiten in vollem Umfang (1 : 1) genehmigt werden.


Gemäß Nr. 2.3 der Verwaltungsvorschrift des MdI vom 2. April 2002 „Flexible Arbeitszeit im Polizeidienst, Rufbereitschaft“ müssen dabei folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Bei besonderen Einsatzlage, die mit Kräften der AAO nicht zu bewältigen sind (Großeinsätze), kann für einzelne Bereitschafts- und Ruhephasen solcher Einsätze Freizeitausgleich oder Dienstbefreiung abweichend von Nr. 2.2 nach den im Einzelfall vorliegenden Umständen, insbesondere den Möglichkeiten zur Regeneration gewährt werden. Einsätze im Sinne des Satzes 1 liegen nur vor, wenn
· deren zeitliche Dauer auf mindestens 24 Stunden angelegt ist,

· eine unfriedliche Entwicklung nicht auszuschließen ist,

· zur Lagebewältigung in der Regel Unterstützungskräfte der Länder oder des Bundes eingesetzt werden und

· aus einsatzökonomischen Gründen regelmäßig auch Einsatzkräfte geschlossener Einheiten in einem Schichtdienst eingesetzt werden müssen.


Die GdP Bezirksgruppe PP ELT kann diese Regelung nicht akzeptieren. Wir fordern:

Von Dienstbeginn am Heimatort bis Dienstende am Heimatort eine Vergütung von eins zu eins!

Hierfür werden wir uns gemeinsam mit dem Landesvorstand der GdP im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen einsetzen und jetzt Minister Lewentz anschreiben.