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Versetzungsgeschehen Oktober 2017

Mainz.

Anfang Juni trafen sich die HJAV, der Jahrgangssprecher des 12. BA und Vertreter der JUNGEN GRUPPE (GdP) Rheinland-Pfalz im MdI zum Gespräch mit Herrn Peter Nink. Anlass war das anstehende Versetzungsgeschehen des 12. Bachelorstudienganges im kommenden Oktober.


Im Mai diesen Jahres wurden viele für Koblenz eingestellte Kolleginnen und Kollegen des BA 11 nach Mainz und vor allem nach Ludwigshafen versetzt. Daher wollten alle Seiten das Gespräch nutzen, um vor dem bald anstehenden Interessenbekundungsverfahren für größtmögliche Transparenz zu sorgen.

Die jungen Kolleginnen und Kollegen interessierten hierbei insbesondere zwei große Fragen:
  • Wie konnte es zu dazu kommen, dass Kolleginnen und Kollegen, die z.B. für das PP Koblenz eingestellt wurden und die erste Zeit nach dem Studium ihren Dienst in einem anderen Präsidium verrichten müssen?
  • Wie ist der aktuelle Stand bzgl. des Versetzungsgeschehen BA12?

Herr Nink ist Sachbearbeiter im Referat 342, Personal der Polizei - im MdI. Zuständig ist er für das „strategische Personalmanagement“ in der Polizei Rheinland-Pfalz und betreut u.a. die Aufgabenfelder Personalzumessung, Personalbedarfsplanung, Einstellungszahlen, Ruhestandsabgänge, IPEMA und das landesweite Versetzungs- und Wechselverfahren.

Er war damit der perfekte Ansprechpartner!

Um die erste Frage zu beantworten, wurde in der Vergangenheit oft argumentiert, dass in den Präsidien falsche Personalplanung betrieben wurde, sprich: zu viele Neueinstellungen für ein bestimmtes Präsidium. Dies ist zwar ein Faktor, jedoch nur eine kleine Stellschraube.

„Hauptsächlich hängt die Kontingentverschiebung mit einer kurzfristig veränderten Einstellungspolitik, dem neu gegründeten PP ELT, sowie den Ruhestandsverlängerungen zusammen.“, so Herr Nink.

Grundsätzlich wird der Personalbedarf der Behörden und Einrichtungen analog zur Ausbildung auf drei Jahre in der Zukunft geplant. Zu Beginn der letzten Legislaturperiode, im Jahr 2011, wollte die rot-grüne Landesregierung ursprünglich das Personal in der rheinland-pfälzischen Polizei reduzieren und hatte lediglich 300 Einstellungen vorgesehen. Aufgrund aktueller Ereignisse in der Welt und auch in Deutschland (Stichwort Terror) haben die Polizeien der Länder und des Bundes enorm an Wichtigkeit in der Politik zugenommen. So auch deren Einstellungszahlen.

Im letzten Jahr hat das Land RLP ganze 535 neue Anwärterinnen und Anwärter eingestellt und sich das Ziel gesetzt, über 9160 Vollzeitäquivalente zu generieren! Zudem sollen die Spezialeinheiten und der Verfassungsschutz mit einer Vielzahl an Personal aufgestockt werden. Dies war in den o.g. Planungen so nicht vorgesehen. Des Weiteren wurde im neuen Koalitionsvertrag festgelegt, bis zum 01.10.2017 ein neues Präsidium zu schaffen, welches die Bereitschaftspolizei, die Wasserschutzpolizei und die Zentralstelle für Polizeitechnik unter ein Dach bringt: das PP ELT. Die frisch gebackenen Kommissarinnen und Kommissare werden zukünftig meist direkt in den polizeilichen Wechselschichtdienst der Präsidien und deren Polizeiinspektionen versetzt. Das heißt: der bislang vorhandene Puffer um Ungleichgewichte in den Kontingenten auszugleichen, fällt mit der Umstrukturierung der Bereitschaftspolizei nunmehr weg.

Letzten Endes wären da noch die Kolleginnen und Kollegen, die freiwillig ihren Ruhestand nach hinten schieben und ihre Lebensarbeitszeit um bis zu drei Jahren verlängern. Im März waren es gleichzeitig 150 in der Hinausschiebungsphase. Jedoch wird dadurch die Personalproblematik noch mehr verschärft. Stellen, die frei werden sollten und durch Nachrücker aufgefüllt worden wären, bleiben besetzt.

Jennifer Otto, Mitglied im Landesjugendvorstand: „Wir haben größten Respekt vor den Kolleginnen und Kollegen, die ihren Ruhestand nach hinten verschieben. Wir betrachten dies jedoch auch mit großer Sorge: Dies darf aufgrund des Personalmangels nicht zum Standard werden.“


Alles in allem: Es gibt zurzeit einen zu großen Personalstau, um jede Kollegin/jeden Kollegen, zumindest direkt nach dem Studium, in ihr oder sein Einstellungspräsidium zu versetzen!


Das bringt uns zu der zweiten großen Frage: Wie ist der aktuelle Stand bzgl. des Versetzungsgeschehen BA12?

Die Antwort von Herrn Nink war eindeutig: Bei BA 12 wird sich das Versetzungsgeschehen dem des BA 11 angleichen und auf das dort durchgeführte „12 Punkte-Modell“ hinauslaufen.

Er stellt fest, dass für das Polizeipräsidium Koblenz eingestellte Kolleginnen und Kollegen zunächst keine präsidiale Verwendung dort finden werden. Ausnahmen können hierbei nur Härtefälle sein.

Timo Becker, Mitglied im Landesjugendvorstand: „Früher (= vor PP ELT) war es zu 99% sicher, dass man für ein bis zwei Jahre in die Bereitschaftspolizei gehen musste und dies größtenteils eben auch nicht in der Hundertschaft seines Heimatpräsidiums! Zukünftig wird angestrebt, dass die Absolventinnen und Absolventen maximal sechs Monate eine Fremdverwendung im Wechselschichtdienst durchlaufen, bevor sie zurück in ihr Einstellungspräsidium kommen. Welche Option hier die bessere ist, darf jeder für sich entscheiden.“

Aktuell stehen die Bedarfszahlen für den Versetzungstermin im Oktober aus Sicht der einzelnen Präsidien noch nicht fest, lediglich die Bereitschaftspolizei kann verlässliche Zahlen melden. Die fehlenden Bedarfszahlen werden vermutlich Ende Juni / Anfang Juli feststehen.

Die „Rückversetzung“ des BA11 in das jeweilige Heimatpräsidium zum nächsten Versetzungstermin scheint „vorsichtig“ ausgedrückt, eine machbare Angelegenheit zu werden. Eine 100%ige Sicherheit kann hier jedoch nicht gegeben werden.

Wichtig wäre uns in diesem Zusammenhang, dass die Kolleginnen und Kollegen des 11. BA rechtzeitig ihre Versetzungswunschanträge bei ihrem jeweiligen PV3 stellen. Sollten sie nicht zurück in ihr Einstellungspräsidium wollen, muss dies ebenfalls klar geäußert werden!


Wir als JUNGE GRUPPE (GdP) fordern weiterhin:
  • Schnellstmöglicher Abbau des Personalstaus und zurück zu den direkten Versetzungen in das Einstellungspräsidium  Vollständige Rückversetzung der Kolleginnen und Kollegen des 11. BA in ihr Einstellungspräsidium  Innerhalb des zugewiesenen Polizeipräsidiums eine möglichst geringe Entfernung der neuen Dienststelle zum Wohnort der Kolleginnen und Kollegen  Die Dienststellenzuweisung zu besseren Planung spätestens vier Wochen vor Ende des Studiums bekannt zu geben
  • Die Gewährung von Trennungsgeldzahlungen bei Fremdverwendung, analog zu der Regelung BA 11  Die Option, sich zu dem nächsten Versetzungstermin aus dem polizeilichen Einzeldienst in die Bereitschaftspolizei bzw. in das PP ELT bewerben zu können


Solltet ihr Fragen zum Versetzungsgeschehen haben, dann wendet euch an eure Gewerkschaft der Polizei Rheinland-Pfalz unter:

E-Mail: gdp-rheinland-pfalz@gdp.de Telefonnummer: 06131/96009-0

https://www.facebook.com/JUNGEGRUPPERLP


oder an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der JUNGEN GRUPPE (GdP) Rheinland-Pfalz.