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Wertschätzung zeigen: Anrechnung und Vergütung von Einsatzzeiten!

Ruhezeit = Freizeit oder Arbeitszeit?

Mainz.

Die Einsatzkräfte der Abteilung Bereitschaftspolizei im PP ELT werden neben den ohnehin schon sehr unplanmäßigen Einsätzen in Rheinland-Pfalz, zusätzlich zur Unterstützung in andere Bundesländer entsandt.

Bei den oftmals über Tage dauernden Einsätzen sind die Kolleg*innen zwischen den Diensten in ihrer Freizeitgestaltung deutlich eingeschränkt. In der als „Ruhezeit“ ausgewiesenen Zeit halten sich die Kräfte teilweise hunderte von Kilometern von ihrem zu Hause entfernt an Örtlichkeiten auf und können nicht frei darüber befinden, wo sie genau sein wollen.

Was fordert die GdP konkret?

Für die GdP ist Freizeit der Zeitraum außerhalb der Arbeitszeit, über den eine Person selbstbestimmt verfügen kann. Ruhezeit ist nicht gleich Freizeit! Aus diesem Grund fordern wir:
    1) Zeiten der Abwesenheit von der Heimatdienststelle in geschlossenen Einheiten müssen 1:1, mindestens jedoch 1:3, als Arbeitszeit vergütet werden.
    2) In jedem Fall fordert die GdP für die Dauer der Pandemie, dass bei Unterstützungseinsätzen in anderen Bundesländern die Voraussetzungen der Ziff. 2.3 der Verwaltungsvorschrift „Flexible Arbeitszeit im Polizeidienst, Rufbereitschaft“ als erfüllt gelten und die Ruhezeiten vollumfänglich anerkannt werden.
    3) Um einer weiteren Ungleichbehandlung zwischen Einsatzkräften aus verschiedenen Ländern vorzubeugen, ist eine überproportionale Anforderung von Unterstützungskräften aus den Ländern zu unterlassen, die die geleistete Bereitschaftsstunden immer noch nicht vollständig anrechnen und vergüten (S. 15 Positionspapier Bereitschaftspolizei: https://bit.ly/3vR3rgD).
Die Politik bleibt die Antwort schuldig, warum eine bestehende, gute Regelung mit einer 1:3 Stundenvergütung abgeschafft wurde. Die neu geschaffene Regelung hängt von der Anordnung der Polizeiführer:innen im einsatzführenden Bundesland ab. Man kann den Eindruck gewinnen, dass die Anordnung von „Bereitschaft“, welche eine 1:1 Vergütung nach sich ziehen würde, nicht gewollt ist. Diesen Umstand akzeptieren wir so nicht weiter. Die dienstfreie Zeit im Zusammenhang mit einem Einsatz muss angemessen vergütet werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine dienstlich verursachte Abwesenheit von Familie und Freunden, als „Freizeit“ bewertet wird“, äußert sich Landesvize Ingo Schütte.

Wie es weiter geht!

Aufgrund der aktuell durch das MdI negativ beschiedenen Einsatzanlässe hat sich die GdP entschieden, Musterprozesse vorzubereiten und zu führen, welche diese speziellen Fälle betrachten. Seid ihr auch von dieser Problematik betroffen und gebt euch nicht mit der aktuellen Regelung zufrieden? Meldet euch bitte schnellstmöglich bei euren GdP-Vertreter*innen vor Ort.

Zudem findet sich auch diese Forderung in den Wahlprüfsteinen der GdP zu den Landtagswahlen wieder, welche nun auch in die Koalitionsverhandlungen eingebracht werden. Die diesbezüglichen Gespräche laufen bereits.

Hierzu macht Landeschefin Sabrina Kunz deutlich:

„Seit vielen Jahren gibt es immer wieder Diskussionen darüber, wie mit Bereitschaftszeiten, Rufbereitschaft, Ruhezeiten etc. umzugehen ist. Rechtliche Lösungen alleine helfen uns in dieser Angelegenheit nicht wirklich weiter. Wir benötigen politische Lösungen. Wer den öffentlichen Dienst und insbesondere die operativen Bereiche der Polizei attraktiv halten will, wird nicht umherkommen, Zeiten in Rufbereitschaft, Bereitschaftszeiten (sowohl in der Schutz- als auch in der Kriminalpolizei) und auch die hier zur Rede stehenden „Ruhezeiten“ als im „Banne des Dienstes“ anzuerkennen und diese Stunden als Arbeitszeit zu vergüten. Nur so ist gewährleistet, dass die Kolleg*innen selbst darüber entscheiden können, wie sie die damit einhergehende Zeit durch Dienstbefreiung verbringen.“




Arbeitszeitfragen sind GdP-Fragen
Wir bleiben am Ball!




Das aktuelle Flugblatt findet ihr HIER zum Ausdrucken!