Zum Inhalt wechseln

Zulage für fliegendes Personal

VG Koblenz unterstützt die Rechtsmeinung der GdP

Mainz.

Bereits bei den Änderungen der Erschwerniszulagenverordnung zum 01.01.2016 hatte die GdP gefordert auch für die FLIR-Operator die Stellenzulage für fliegendes Personal auszuzahlen. Leider war die Landesregierung uneinsichtig, wie bei vielen anderen Forderungen zur Verbesserung der Erschwerniszulagen.

Nun hat das VG Koblenz in erster Instanz die Meinung der GdP gestützt.

Nach Auffassung des Gerichtes gehören die FLIR-Operator zu dem ständigen Team und somit zur Standardbesatzung des Polizeihubschraubers. Somit würde die Zulage in Höhe von 300.- Euro zustehen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ist aber ein Schritt in die richtige Richtung.

Heinz-Werner Gabler: „Die Landesregierung muss endlich begreifen, dass immer mehr Spezialisten fehlen werden. Insbesondere im Bereich der Zulagen muss endlich nachgebessert werden.“

Es ist beschämend, wenn man alles bei Gerichten einklagen muss. Es sei die politische Aufgabe der Regierung dafür zu sorgen, dass das Land ein attraktiver Arbeitgeber wird. In Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen müssen den Beschäftigten im öffentlichen Dienst Perspektiven geboten werden“, so der Vorsitzende des Fachausschuss Tarif, René Klemmer.

In Rheinland-Pfalz üben die Tätigkeiten der FLIR-Operatoren hauptsächlich Tarifbeschäftigte aus. Die GdP setzt sich für die Belange der Tarifbeschäftigten ein und wird über den Fortgang des Klageverfahrens informieren.

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 3. November 2017, 5 K 472/17.KO