Zum Inhalt wechseln

DGB und GdP lehnen Gesetzentwurf zur Reform zur Struktur des öffentlichen Dienstes weitgehend ab und fordern Verbesserungen

Mainz.

Mehr Leistung bei weniger Einkommen und Pension. So nicht! DGB und GdP lehnen den vorliegenden Entwurf des Strukturreformgesetzes ab.

Es ist nicht akzeptabel, dass die öffentlichen Arbeitgeber sich ihrer Verpflichtung der Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten dadurch entziehen wollen, dass die Betroffenen künftig einen guten Teil ihrer Einkommen selbst untereinander finanzieren müssen.
Dies und eine Reihe weiterer Kernpunkte zeigen, wie kritisch der BMI-Entwurf zu sehen ist. DGB und GdP haben dazu einige Positionen heraus gegriffen:

- Es fehlen Aussagen zur Übernahme der im Tarifergebnis ausgehandelten Einmalzahlungen von 300.-€ für 2005, 2006 und 2007 auf den Beamtenbereich.

- Im neuen System fehlen - anders als im neuen Tarifrecht - Umschichtungen zugunsten der Einkommenshöhen junger Beamtinnen und Beamter. Während das neue Tarifrecht im Gesamtvolumen zugunsten gerade junger Berufseinsteiger im Familiengründungsalter umschichtet, wird dies bei der Besoldung nicht nachvollzogen. Im Gegenteil, die Einkommen sind bereits nach zwei Jahren - trotz Verleihung einer Leistungsstufe - geringer als bisher.

- Der durchschnittliche Beamte der Zukunft wird sich bei gleicher Verantwortung und Qualifikation durch strukturelle Änderungen im Regelfall auf einem niedrigerem Bezahlungsniveau wieder finden als heute.

- Beförderungen lohnen sich nach der neuen Leistungsbesoldung deutlich weniger als im bisherigen System. Der Einkommenszuwachs aus einer Beförderung fällt zukünftig um fast drei Viertel niedriger aus als nach dem bisherigen System.

- Leistungsbemessung ist nicht transparent und nachvollziehbar. Das Institut der Zielvereinbarung ist nicht justiziabler Begriff und inakzeptabel vage.

- Durch die Vorgabe der kostenneutralen Umstellung des Systems und wegen des engen Budgets müssen zwangsläufig viele Beamtinnen und Beamte unterhalb der Leistungsstufe 2 (gute Leistungen) eingestuft werden. Ansonsten gibt es keinen finanziellen Spielraum, um "Spitzenleister" in den Leistungsstufen 3 und 4 zu besolden.

- Im Versorgungsrecht fehlt für Beamtinnen und Beamte im Schicht- und Wechseldienst ein Bemessungszuschlag, der die besondere gesundheitliche Belastung ausreichend berücksichtigt. Stattdessen werden diese Beamtinnen und Beamte durch die im Gesetz zur Neuregelung der Versorgung geregelten Abschläge weiter bestraft.

- Der Gesetzentwurf enthält keine Regelungen für die Mitnahmemöglichkeit von Versorgungsanwartschaften beim Wechsel in die Privatwirtschaft.

- Die Streichung bzw. das Abschmelzen des Verheiratetenzuschlags.

An die Adresse der Bundesregierung ist zu sagen: Es ist eine Zumutung ein 224-seitiges Gesetzeswerk innerhalb von 14 Tagen bewerten zu müssen. Das widerspricht jedem Ansatz von vernünftiger Partizipation der Beschäftigten. In solch wichtigen Berufs- und Sozialfragen muss ausreichend Zeit für ein demokratisches Verfahren bleiben.

Und für die Diskussion in den Dienststellen ist klarzustellen: Das ist keine Angstmache, sondern die gewerkschaftlich notwendige Aufarbeitung einer für alle Beamtinnen und Beamte ungemein wichtigen Gesetzesvorlage. Wir klären auf. Wir beziehen deutlich Stellung. Und wir setzen uns im Gesetzgebungsverfahren für Verbesserungen ein.

BMI-Strukturreformgesetz (4,7 MB)

DGB-Stellungnahme zum Strukturreformgesetz (175 kb)

GdP-Stellungnahme zum Strukturreformgesetz (34 kb)