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Beihilfe

Selbstbehalt ist rechtswidrig

Gerichtlicher Verfahrensstand zu § 12 Sächsische Beihilfeverordnung und Hinweise auf sich daraus ergebende Konsequenzen für laufende Festsetzungsverfahren

Kesselsdorf:.

Das Verwaltungsgericht Dresden hat in zwei Verfahren mit Urteil vom 18.10.2007 entschieden, dass der Abzug eines jährlichen Selbstbehalts in Höhe von 80,00 € von der den Sächsischen Beamten im Krankheitsfall gewährten Beihilfe verfassungsrechtlichen Vorgaben widerspricht und daher rechtswidrig ist.

Allerdings hat das Verwaltungsgericht Dresden die Berufung zugelassen. Der Freistaat Sachsen hat gegen diese Urteile beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht Berufung eingelegt, eine Begründung liegt derzeit noch nicht vor. Die Frist zur Berufungsbegründung wurde durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht antragsgemäß bis zum 29.01.2008 verlängert.

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