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Dresden. 30.08.2018

Haftbefehl – Fakten, Verdächtigungen oder Tatsachen


Wir als Gewerkschaft der Polizei Sachsen (GdP) haben zur Kenntnis genommen, dass die Generalstaatsanwaltschaft von Sachsen Medienberichten den im Internet veröffentlichten Haftbefehl (im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt in Chemnitz) eigenen Angaben zufolge für authentisch hält.
Tatsache ist, dass wenn eine Veröffentlichung auf diesem Weg und zu diesem Zeitpunkt vorliegt, diese rechtswidrig ist und damit der Verdacht einer Straftat vorliegt. Wer diese Handlungen in diesem Zusammenhang getan hat, obliegt der Ermittlungs- und Aufklärungsarbeit der zuständigen Stellen.

Natürlich ist auch für uns dieser Vorgang vollkommen inakzeptabel. Es darf nicht sein, dass persönliche Daten und die Vorgehensweise der Behörden der Öffentlichkeit auf diese Art und Weise bekannt gemacht wurden.

Das Mutmaßen, die Veröffentlichung oder Verlautbarung von Verdächtigungen und Behauptungen im Internet, den sozialen Medien etc. helfen jedoch Niemanden. Hier stellt sich die Frage wem „nützt“ es? Und schon wären wir möglicherweise wieder bei Verdächtigungen. Wir als GdP Sachsen beteiligen uns nicht daran. Wir bitten alle ehrlich interessierten Bürger und verantwortungsvollen Politiker, bis hin zu den Medienvertretern mit dafür Sorge zu tragen, dass die zuständigen Stellen ihre Ermittlungsarbeit objektiv, in Ruhe und trotzdem zügig wahrnehmen können. Aktionismus und Misstrauen helfen uns nicht weiter. Das Ergebnis ist abzuwarten.

GdP-Wir tun was!


Diese und weitere Presse-Informationen finden Sie in unserem Nachrichten-Archiv.


 
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