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Fragen über Fragen zur Besoldung

Weitere Informationen in der „Info-Kette“ zur Besoldung

Kesselsdorf:.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist uns verständlicherweise nicht immer möglich, alle die Besoldung betreffenden Fragen im Detail zu beantworten. Elternzeit in der Vergangenheit, unterbrochene Beamtenzeiten etc. sind zu individuelle Angelegenheiten, um rechtssichere Antworten geben zu können.


Aus diesem Grund hat sich der Landesvorsitzende der GdP Sachsen, Hagen Husgen, in der letzten Woche mit dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen (SMF) darüber verständigt, dass zeitnah auf der Internetseite des SMF eine FAQ-Liste (Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit diesem Thema) erarbeitet wird. Dazu werden auch die Fragen, die in der Geschäftsstelle der GdP eingehen, zur Einarbeitung weitergeleitet.

Dennoch auch an dieser Stelle einige kurze Info-Zeilen.

Die Frage, weshalb in den einzelnen Jahren der Nachzahlung so unterschiedliche Prozentsätze zustande gekommen sind, lässt sich stark vereinfacht folgendermaßen beantworten:

Die Entwicklung der Tariflöhne, der Löhne in der Privatwirtschaft und der Verbraucherpreise war in den Jahren 2011 bis 2015 sehr unterschiedlich. Da diese jährlichen Entwicklungen mit der sächsischen Besoldungsentwicklung verglichen und nicht mehr als 5 Prozent abweichen durften, wurde hieraus die darüber hinaus gehende Differenz (über den 5 Prozent liegend) berechnet und als Nachzahlungs-Prozentsatz festgelegt. Dieser Prozentsatz muss aufgrund der Entscheidung des BVerfG in den Besoldungsgruppen gleich sein, da eine Schlechterstellung der höheren Besoldungsgruppen durch zeitversetzte oder anders geartete Besoldungserhöhungen (als Ausdruck sozialer Staffelungen) verfassungswidrig ist. Und dies führte aufgrund der Unkenntnis darüber teilweise zum Unmut der unteren Besoldungsgruppen. Aus diesem Grund gibt es auch in Bezug auf die zukünftige Besoldung einen einheitlichen Erhöhungsfaktor von 2,61 Prozent ab dem 1. Juli 2016.

Selbstverständlich gilt diese Regelung für alle Beamten, ob Beamte in Ausbildung oder „Im Ruhestand“ (Versorgungsempfänger).

Die Nachzahlungen sind noch für das laufende Haushaltsjahr 2016 vorgesehen, sind aber selbstverständlich abhängig vom Fortgang des Gesetzgebungs- einschließlich eines evtl. stattfindenden Anhörungsverfahrens. Zum gleichen Zeitpunkt soll die Zahlung der vorgesehenen linearen Besoldungserhöhung ab dem 1. Juli 2016 ausgezahlt (nachgezahlt) werden. Ziel ist es, alle finanziellen Verpflichtungen noch in diesem Jahr zu leisten.

Steuerlich wird die Nachzahlung als ein Privileg angesehen. Gemäß § 39 b Abs. 3 Satz 9 EStG i. V. m. § 34 EStG kommt hierbei die sogenannte Fünftelungsregelung zur Anwendung. Das bedeutet, dass nach dieser Regelung nur ein Fünftel der Nachzahlung auf den zu versteuernden Jahresarbeitslohn angerechnet wird (ermäßigte Steuer). Diese privilegierte Versteuerung muss (und wird) bereits durch die Bezügestelle berücksichtigt werden.

Ein Wort noch zum Wegfall der Strukturzulage.

Die GdP Sachsen hat sich von Anfang an gegen die Einführung der Strukturzulage gewehrt, da sie im Jahre 2014 nur aus einem Grund eingeführt wurde. Sie sollte in den unteren Besoldungsgruppen die Streichung des Weihnachtsgeldes zumindest teilweise kompensieren. Die Forderung der GdP Sachsen hieß damals schon ganz klar und eindeutig: Sofortige Streichung der Strukturzulage und sofortiger Ausgleich der Streichung des Weihnachtsgeldes durch eine Grundgehaltserhöhung für alle! Damals führte kein Weg hinein und die strittige (weil ungerechte) Zulage wurde weiter gezahlt. Nunmehr haben wir jedoch nach langem Kampf die Erhöhung der monatlichen Grundgehälter erreicht, was logischerweise die temporäre Kompensation für die Besoldungsgruppen A 7 bis A 9 (LG 1.2) hinfällig macht. Aus objektiver Sicht betrachtet: Die zulageberechtigten Kolleginnen und Kollegen haben seit 2014 eine Art „kleines Weihnachtsgeld“ bekommen, welches jetzt automatisch im großen mit verrechnet wird. Eine doppelte Zahlung kann es konsequenterweise nicht geben (auch wenn es dem einen oder anderen unverständlich und nachteilig erscheinen mag).

Euer
Hagen Husgen
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