Weiterer Schonbereich – Verkehrspolizei?

Es liegen der GdP Sachsen Informationen vor, dass ein weiterer notwendiger Bereich neben dem Staatsschutz, der Kriminalpolizei, den Einsatzzügen und der Prävention im Hinblick auf den Stellenabbau als Schonbereich erklärt wurde. Das SMI äußerte, dass bei der Polizeireform hauptsächlich im Bereich der Verwaltung gespart wird. Bei der Verkehrspolizei werde dagegen der Rotstift nicht angesetzt.
Dies ist auch dringend notwendig, wenn man sich die Verkehrsunfallbilanz 2011 verinnerlicht. So sind u. a. Verkehrsunfälle mit Personenschaden um 4,6 Prozent und mit Todesfällen gar um 10,7 Prozent angestiegen. Des Weiteren ist die Zahl der Verunglückten bei Alkoholunfällen um 6,9 Prozent gestiegen. Schon allein diese Zahlen bestätigen die Auffassung der Gewerkschaft der Polizei Sachsen, dass der bisher geplante Stellenabbau bei den Verkehrspolizeiinspektionen und Autobahnpolizeirevieren (minus 42,7 Prozent!) nicht mit sachlichen und der Realität entsprechenden, sondern nur mit fiskalischen Argumenten erklärbar ist.
Diese Argumentation hat sich damit erledigt!

Die Gewerkschaft der Polizei erwartet mit Spannung die weiteren Schritte des SMI im Rahmen des Projektes „Polizei.Sachsen.2020“. Als erstes muss der Staatsregierung eindeutig erklärt werden, dass unter Berücksichtigung der bisher erkannten Schonbereiche der Stellenabbau sofort gestoppt werden muss.