100% Besoldung
Nach Bundesverfassungsgerichtsbeschluss vom 23. Mai 2017
Gespräche zur Beamtenbesoldung fortgeführt

Nach dem sich Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland in einem ersten Treffen am 9. August 2017 mit Vertretern des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Sachsen (DGB), der Gewerkschaft der Polizei Sachsen (GdP) und des Sächsischen Richtervereins (SRV) zu einer Gesprächsrunde getroffen hatte, um sich auf einen Zeitplan für eine verfassungskonforme, faire und akzeptable Regelung zu verständigen, fand am 28. August 2017 die zweite Verhandlungsrunde zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der verzögerten Besoldungsanpassungen in den Jahren 2008 und 2009 statt.

Die gute Nachricht erstmal vorneweg: die Wirkung der Nachzahlungen wird alle betreffen, die damals von der Verzögerung betroffen waren. Auch für Versorgungsempfänger wird es eine Nachzahlung geben. Im Vorfeld der nächsten Runde wird es eine Aufstellung geben, welche Beamtengruppen genau betroffen sind (zum Beispiel Beamte, die bereits vorher Westbesoldung bezogen haben und von der Abkoppelung der Ostbesoldung nicht betroffen waren).

Ein Wermutstropfen ist, dass die mögliche Nachzahlung nur in einem sehr aufwendigen Verfahren für jeden berechnet werden kann und deshalb nach Informationen des Finanzministeriums relativ lange brauchen wird. Forderungen nach Auszahlungen noch in diesem Jahr sollen deswegen vollkommen illusorisch sein. Durch die zwischenzeitliche Umstellung von Alters- auf Erfahrungsstufen und die nicht vollständige Hinterlegung der Vergangenheit jedes einzelnen Beamten im EDV-System wird es teilweise zu händischer Auswertung kommen müssen. Je nach Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens sei nach Auffassung des Finanzministeriums frühestens im Sommer 2018 mit einer Auszahlung zu rechnen. Wir werden dranbleiben und nochmals nachhaken, ob nicht doch die Verkürzung einzelner Verfahrensteile möglich ist.

Die nächste Gesprächsrunde ist am 19. September 2017 geplant.

Hintergrund:

Das
Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 23. Mai 2017 (verkündet am 7. Juli 2017) festgestellt, dass sowohl die seinerzeitige um zwei Jahre verzögerte Ost-West-Anpassung ab Besoldungsgruppe A 10 aufwärts als auch die um vier Monate verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses in 2008 zu Lasten der Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts in Sachsen verfassungswidrig sind.
Das Gericht hat dem Landesgesetzgeber die Änderungen des Besoldungsgesetzes bis zum 1. Juli 2018 aufgegeben.

GdP Sachsen – Wir tun was!