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Sonderzahlungen

ACHTUNG BAUSTELLE!

Sonderzahlung, Verwendungszulage, Altersgrenze!

Der Vorsitz der Gewerkschaft der Polizei Sachsen befindet sich weiterhin in Gesprächen u. a. mit Politikern, mit unserem Dachverband DGB und mit Anwälten, um für alle Kolleginnen und Kollegen auf den Gebieten der Leistungsanerkennung das Bestmögliche herauszuholen. Diese Gespräche gestalten sich naturgemäß sehr schwierig, da immer wieder über vermeintlichen Geldmangel geklagt wird.


Sogar im Gespräch mit dem Ministerpräsidenten (wir berichteten) wurde das Thema Sonderzahlung aufgegriffen. Die GdP ist modern, sachlich und souverän. Jeder sollte eine Chance bekommen, Fehler wieder zu korrigieren! Wir behalten aber die weitere Entwicklung besonders im Hinblick auf das nun langsam zu Ende gehende Haushaltsjahr 2011 im Auge. Sollte sich in den nächsten Wochen jedoch nichts tun, so werden wir allen Kolleginnen und Kollegen anraten, ihr Recht mit Hilfe eines von uns zur Verfügung gestellten Antrages einzufordern. Wer nicht will, muss fühlen!

Zur Zahlung einer Verwendungszulage nach § 46 BBesG berichteten wir bereits darüber, dass das Finanzministerium erste Durchführungshinweise erlassen hat. Es gibt aber weiterhin eine ganze Menge offener Fragen, die (vielleicht sogar beabsichtigt) ungelöst bleiben. Es ist doch nicht zuviel verlangt, eindeutig klarzustellen, welchen Personenkreis diese Regelung betrifft. Betrifft sie den POK, der einen Dienstposten A 12 inne hat, oder auch einen PHM, der einen Dienstposten des gehobenen Dienstes ausfüllt? Was ist mit einem Beamten, der prüfungsfrei aufgestiegen ist und nun KHK A 11 ist und einen Dienstposten A 12 besitzt? Wie sieht es mit sogenannten Bündelungsdienstposten (z. B. A 10/ A 11) aus? Welchen Einfluss hat die Beurteilungsnote?
Es gibt nicht nachvollziehbare Aussagen zur Verjährung und die Haushaltsstellenproblematik bleibt sowieso ein Buch mit sieben Siegeln.
So entsteht für die Kolleginnen und Kollegen ein Wirrwarr - keiner weiß Bescheid!
Wenn das zuständige Ressort diese Aufklärung nicht betreibt, dann tun wir das!

Und so hat sich der Landesvorstand während seiner letzten Sitzung eine Zeitschiene erarbeitet, wie in den nächsten Wochen zu verfahren ist. Darin enthalten sind Absprachen mit dem Dachverband, Gespräche mit dem Finanzministerium, Erarbeitung von Musterwidersprüchen und -klagen.
Rechtzeitig werden alle Kolleginnen und Kollegen informiert!

Bezüglich der Erhöhung der Altersgrenzen stehen wir ebenfalls noch in Verhandlungen.
Nur so viel: Wer aufgibt, hat verloren!
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