Besoldung
Aktuelles zur derzeitigen Verfahrensweise - Zulage nach § 46 Bundesbesoldungsgesetz -
Derzeitig führen wir dazu intensive Gespräche mit Rechtsanwälten, die mit diesem Sachverhalt vertraut sind. Sobald uns das Urteil vorliegt und wir die notwendigen Maßnahmen vorbereitet haben, werden wir an dieser Stelle berichten und die Mitglieder über die jeweilige Kreisgruppe informieren.
Unabhängig davon gilt für das Jahr 2011 als Antragsfrist der 31.12.2011, so dass derzeitig mögliche Ansprüche nicht verloren gehen können.
Kolleginnen und Kollegen, die dennoch schon jetzt einen Antrag bei der personalverwaltenden Dienststelle stellen wollen, können diesen Musterantrag nutzen.
Unabhängig davon gilt für das Jahr 2011 als Antragsfrist der 31.12.2011, so dass derzeitig mögliche Ansprüche nicht verloren gehen können.
Kolleginnen und Kollegen, die dennoch schon jetzt einen Antrag bei der personalverwaltenden Dienststelle stellen wollen, können diesen Musterantrag nutzen.