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Besoldung

Aktuelles zur derzeitigen Verfahrensweise - Zulage nach § 46 Bundesbesoldungsgesetz -

Kesselsdorf:.

Im Mitgliederbereich informieren wir aktuell über Festlegungen des SMF zur Verfahrensweise bezüglich der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2011 zur Zulage nach § 46 Bundesbesoldungsgesetz. Wie bereits berichtet, wird auch die GdP Sachsen rechtzeitig den betroffenen Personenkreis über ggf. weitergehende Schritte, wie Antragstellung und mögliche Verfahrensweisen bei Nichtberücksichtigung oder Ablehnung des Antrages informieren.

Derzeitig führen wir dazu intensive Gespräche mit Rechtsanwälten, die mit diesem Sachverhalt vertraut sind. Sobald uns das Urteil vorliegt und wir die notwendigen Maßnahmen vorbereitet haben, werden wir an dieser Stelle berichten und die Mitglieder über die jeweilige Kreisgruppe informieren.

Unabhängig davon gilt für das Jahr 2011 als Antragsfrist der 31.12.2011, so dass derzeitig mögliche Ansprüche nicht verloren gehen können.

Kolleginnen und Kollegen, die dennoch schon jetzt einen Antrag bei der personalverwaltenden Dienststelle stellen wollen, können diesen Musterantrag nutzen.
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