Zum Inhalt wechseln

Versorgung

Rechtsauffassung der GdP Sachsen liegt nunmehr auch schriftlich begründet vor.

Kesselsdorf:.

Die erste Urteilsbegründung des OVG Sachsen zu einem Verfahren vom 14.10.2010 zur Problematik Versorgungsrecht (§ 14 a) ist bei uns eingegangen. Die Bestätigung unserer Rechtsauffassung als GdP Sachsen liegt damit auch endlich schriftlich begründet vor.

Entsprechend der Ausfertigung (Datum) werden wir nunmehr abzuwarten haben, ob der Freistaat Sachsen die Nichtzulassung der Revision akzeptiert oder innerhalb der Frist (innerhalb eines Monats nach Zustellung und Begründung innerhalb von zwei Monaten) Beschwerde einlegt.

Unabhängig davon, möchten wir Euch als GdP-Mitglieder über den aktuellen Stand und das Urteil an dieser Stelle (Login) informieren.

Hier geht es zum Urteil.

Mit freundlichem Gruß


Torsten Scheller
i. A. des GLV
This link is for the Robots and should not be seen.