Versorgung
Rechtsauffassung der GdP Sachsen liegt nunmehr auch schriftlich begründet vor.
Entsprechend der Ausfertigung (Datum) werden wir nunmehr abzuwarten haben, ob der Freistaat Sachsen die Nichtzulassung der Revision akzeptiert oder innerhalb der Frist (innerhalb eines Monats nach Zustellung und Begründung innerhalb von zwei Monaten) Beschwerde einlegt.
Unabhängig davon, möchten wir Euch als GdP-Mitglieder über den aktuellen Stand und das Urteil an dieser Stelle (Login) informieren.
Hier geht es zum Urteil.
Mit freundlichem Gruß
Torsten Scheller
i. A. des GLV
Unabhängig davon, möchten wir Euch als GdP-Mitglieder über den aktuellen Stand und das Urteil an dieser Stelle (Login) informieren.
Hier geht es zum Urteil.
Mit freundlichem Gruß
Torsten Scheller
i. A. des GLV