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GdP forderte mehr Geld für die Polizei

Regierungskoalition reagierte

Kesselsdorf:.

Die Gewerkschaft der Polizei Sachsen befasste sich in den letzten Wochen sehr intensiv mit dem Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2015/2016. Bereits zur öffentlichen Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages am 2. März 2015 verwies der Landesvorsitzende Hagen Husgen als Sachverständiger auf die nicht hinzunehmende Tatsache, dass gerade in Zeiten steigender Brutalität und Gewalt gegen Polizisten Mittel zur Ausstattung der Polizei in Millionenhöhe gestrichen worden sind. Bewaffnung und Körperschutzausrüstung waren die Stichworte.

Auch das Gespräch des DGB-Bezirksvorstandes mit dem sächsischen Ministerpräsidenten am 9. März 2015 wurde durch die GdP genutzt, um auf diese und andere Unwägbarkeiten hinzuweisen.

Im Beitrag auf der GdP-Homepage vom 9. März 2015 ist nachzulesen: „Es bleibt zu hoffen, dass die Tinte des Ministerpräsidenten nicht ganz umsonst den Weg auf den Notizzettel gefunden hat, sondern diese Notizen auch den richtigen Adressaten erreichen.“

Die Notizen fanden den Weg. Die CDU- und die SPD-Fraktionen reagierten in dieser Woche auf die Forderungen der GdP Sachsen und beschlossen in der sogenannten „Nacht der langen Messer“ eine Aufstockung der Polizeiausgaben für den Doppelhaushalt 2015/2016. Diese Finanzen sollen in einem ersten Teil vor allem den Kolleginnen und Kollegen der geschlossenen Einheiten in Form einer speziellen Zulage zugutekommen. Jeweils 500.000 Euro werden in den nächsten beiden Jahren (also eine Mio. Euro insgesamt) dafür bereitgestellt. Ein zweiter Teil soll der besseren Körperschutzausstattung der Polizei dienen.

Neben der finanziellen Sicherstellung bedarf es nun weiterer Anstrengungen, um die Grundlagen dafür zu schaffen, dass diese Gelder auch schnellstmöglich die Kolleginnen und Kollegen erreichen. Da bleiben wir dran!

Um den Stellenabbau während der Evaluierung auszusetzen, werden 2015 und 2016 die Möglichkeiten für die freiwillige Hinausschiebung des Ruhestandes erleichtert, indem die Dienststellenleiter zu wohlwollenden Entscheidungen in allen Laufbahngruppen (!) angemahnt werden sollen. Dies entspricht einer Forderung der GdP, die auf der letzten Landesvorstandssitzung am 18. März 2015 beschlossen wurde.

Zu begrüßen ist auch die Tatsache, dass die infolge der Anhebung des Einstellungskorridors 100 zusätzlichen Polizeivollzugsbeamten ab 2018 nicht wie noch im Regierungsentwurf vorgesehen mit Leerstellen abgespeist werden sondern diese Stellen dem Polizeietat direkt aufgeschlagen werden.

Mit diesen Veränderungen wurden aufgrund der Hartnäckigkeit endlich klare Forderungen der GdP erfüllt. Ein erster richtiger Schritt, dem noch weitere folgen müssen.

GdP Sachsen - Wir tun was!
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