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Streichung der Sonderzahlung!

Sonderzahlung und Dienstrechtsreform

Kesselsdorf:.

Die GdP Sachsen gibt nicht auf! Wir werden wie gewohnt weiterhin dafür einstehen, dass uns unsere Rechte nicht noch mehr beschnitten werden! Aus diesem Grunde ist es mehr als legitim, dass wir alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um die politisch Verantwortlichen zum Handeln aufzufordern.

Sonderzahlung
Anfang Mai berichteten wir darüber, dass es Musterklagen bezüglich der Streichung der Sonderzahlung geben wird. Zurzeit erhalten unsere dafür benannten Kolleginnen und Kollegen die Widerspruchsbescheide vom Finanzministerium. Innerhalb der Klagefrist von einem Monat wird durch den von uns beauftragten Rechtsanwalt bei den jeweils zuständigen Verwaltungsgerichten Klage erhoben. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Klageverfahren über einen längeren Zeitraum ziehen werden. Wir sind guter Hoffnung, dass sich innerhalb der Justiz Mitarbeiter finden, die genauso wie wir im Gesetz zur Streichung der Sonderzahlung eine rechtlich nicht haltbare Entscheidung der Staatsregierung sehen. Auf jeden Fall werden wir zum Jahresende noch einmal klare Aussagen darüber treffen, ob ein erneuter Widerspruch für das Jahr 2012 für erforderlich gehalten wird (davon ist momentan auszugehen).

Dienstrechtsreform
Zurzeit befindet sich die Spitze der GdP in verschiedensten Gesprächen mit den Fraktionen, um die Forderungen bezüglich der Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsreform klarzustellen. Erst am 8. Mai 2012 fand dazu ein Gespräch mit der CDU statt, an dem u. a. der Vorsitzende der GdP Sachsen, Hagen Husgen und der Fraktionsvorsitzende der CDU, Steffen Flath teilnahmen.
Zum Inhalt könnt Ihr Euch u. a. voraussichtlich in der „Deutschen Polizei“, Ausgabe Juli 2012, informieren
Das sogenannte „Sächsische Dienstrechtsneuordnungsgesetz“ soll nach der Kabinettsbefassung im Juni 2012 zur Anhörung an die Gewerkschaften im Zeitraum von Juni bis August 2012 weitergeleitet werden. Dann geht es für uns an das „Eingemachte“; wir müssen die Chance nutzen.
Ab März 2013 ist die Verabschiedung des Gesetzes geplant.
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