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Besoldung

Nachzahlungen und Besoldungsveränderung

Was bedeutet das genau?

Kesslsdorf:.

In den letzten Tagen erreichten uns eine Unmenge an Mails, Briefen und Anrufen. Bei euren Anliegen standen natürlich die Fragen um die aktuelle Besoldungsveränderung und die Nachzahlungen im Vordergrund. Wir nehmen uns natürlich gern die Zeit, euch die Antworten zu geben. Denn dafür sind wir ja da!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Gefreut habe ich mich über die überwiegend positiven Resonanzen, über das einfache "Dankeschön". Und dieses möchte ich auch gleich weitergeben, denn ohne die Klagebereitschaft und die Hartnäckigkeit unserer Mitglieder wäre es niemals dazu gekommen, dass der Freistaat Sachsen rund 435 Millionen Euro für die Beamtenschaft berappen muss - alles andere als ein Pappenstiel.

Ich verstehe auch die eine oder andere Enttäuschung, die im ersten Moment aufkam. Ich bin aber guter Hoffnung, dass nach einem "Überschlafen" und der intensiven Befassung mit der gesamten Sachlage (wozu meine Zeilen beitragen sollen) sich auch dies ändert und vorrangig positive Gedanken freilenkt.

Vor allem (oder leider) muss aber auch gesagt werden, dass es bisher "nur" eine Vereinbarung ist, die in ein Gesetz gegossen und durch den Gesetzgeber auch so verabschiedet werden muss (das dauert bekanntlich). Dazu wird es sicher auch Anhörungen geben. Auch diesbezüglich wird die GdP Sachsen am Ball bleiben, damit nichts mehr schief geht.

Mit der heutigen Information möchte ich Euch eine Beispielrechnung für die Vergangenheit wie auch die Zukunft als Lektüre mit auf den Weg geben.
Ich bitte aber darum, zu bedenken, dass dies nur eine Hilfestellung zum besseren Begreifen der Umsetzung sein kann und keinen Anspruch auf Vollständig- oder 100%ige Richtigkeit erhebt.

Gern bin ich bereit, sachliche Fragen zu beantworten und auch Fehler zu korrigieren, die von Euch bemerkt werden. Sachliche Kommunikation ist wichtig und zeichnet uns als GdP aus!

Die abschließende und letztendlich auch bindende Berechnung, wird vom Finanzministerium für jeden persönlich erstellt.

Wie kam es eigentlich zu diesen prozentualen Größen?
Gelten diese Regelungen auch für die Beamten in Ausbildung und unsere Pensionäre (schon jetzt mal ein JA)?
Wie wird die Nachzahlung versteuert?
Warum wird die Strukturzulage ab 2017 gestrichen?

Zu diesen Themen werde ich in den nächsten Tagen weiter berichten, um die Informationen nicht zu überfrachten - sozusagen eine fortwährende Info-Kette, die sich auf Eure Fragen bezieht.

Euer
Hagen Husgen
Beispielrechnung
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr!
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