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Verfahren Klageerhebung wegen Altersdiskriminierung

Informationen zum Verfahrensstand, zur Prozesskostenhilfe und Stufenzuordnung

Kesslesdorf:.

Nach vorliegenden Informationen sind durch Landesbedienstete rund 4.000 Klagen auf der Grundlage der abschlägigen Widerspruchsbescheide des Freistaates Sachsen eingereicht worden. Aktuell erhalten auch die Beamten im kommunalen Bereich abschlägige Bescheide. Die Klagewelle wird also aktuell ungebremst weiter verfolgt. Die sächsischen Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht sowie andere Verfahren, die beim Europäischen Gerichtshof anhängig sind, interessieren den Freistaat Sachsen scheinbar nicht.

Im Rahmen der Landesvorstandssitzung informierte das für den Rechtsschutz verantwortliche Mitglied des Geschäftsführenden Landesvorstandes über die aktuelle Situation und die Ergebnisse der Beratungen mit den Rechtsanwälten, die für die GdP tätig sind. Aktuell sind alle Maßnahmen eingeleitet, so dass die Betreuung unserer Mitglieder gewährleistet ist. Alle Mitglieder, deren Rechtsschutzanträge in der Geschäftsstelle der GdP Sachsen direkt oder über die Bezirksgruppe bzw. Kreisgruppe eingehen, werden durch diese entsprechend registriert und an die Anwälte übergeben. Diese übernehmen dann in enger Abstimmung mit der GdP Sachsen die unmittelbare Betreuung einschließlich des notwendigen Schriftverkehrs im Klageverfahren.

Prozesskostenhilfe

Bezüglich der Anträge auf Prozesskostenhilfe sowie den dazu erfolgten Antwortschreiben wurde für die Bezirksgruppen und Kreisgruppen ein Leitfaden mit entsprechenden Hinweisen erarbeitet und diesen zur Verfügung gestellt.

Alle Mitglieder der GdP Sachsen, die also diesbezüglich Fragen haben, können sich ab sofort an Ihre zuständige Bezirks- bzw. Kreisgruppe oder an die Geschäftsstelle der GdP Sachsen (Frau Sist, Telefon 035204/68713) wenden.

Stufenzuordnung

Aktuell zeichnen sich auch Aktivitäten des Freistaates Sachsen bezüglich der beabsichtigten rückwirkenden Stufenzuordnung per 1. September 2006 ab. Jede Beamtin und jeder Beamte soll dazu einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten.

Dies bedeutet:
Es ist nur begrenzt Zeit zu reagieren. Alle Mitglieder der GdP Sachsen, die wegen Altersdiskriminierung Klage erhoben haben, müssen auch gegen die Stufenzuordnung vorgehen. Die GdP Sachsen wird dazu zeitnah entsprechende Unterstützung an dieser Stelle sowie über die Bezirks- und Kreisgruppen in Form eines Musterwiderspruchs anbieten.

Erinnern möchten wir nochmals auf die im Mitgliederbereich abrufbaren Handreichungen zu den Verfahrensweisen im Klageverfahren.

GdP-Wir tun was!
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