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Tarif

Achtung – Ablauf der Ausschlussfristen!

Kesselsdorf:.

Für Tarifbeschäftigte läuft die Ausschlussfrist im Zusammenhang mit der Überleitung in den TV-L Ende November 2007 ab. Damit verbundene Unstimmigkeiten können bis zum 30.11.2007 noch schriftlich geltend gemacht werden – jeder sollte seine Daten dementsprechend prüfen!

Auch die Zuordnung des Verheiratetenanteiles des Ortszuschlages zu dem verbeamteten Ehepartner fällt unter die o. g. Ausschlussfristen. Nach fristgemäßer Geltendmachung beim Arbeitgeber kann aber u. U. diese Zuordnung nur durch eine Klage korrigiert werden. Einschlägige Urteile sind in letzter Zeit in einigen Bundesländern schon getroffen worden.
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