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Widerspruchsbescheid zur Gewährung von Besoldung nach der Endstufe der Grundgehaltstabellen

Kesselsdorf:.

Diese Verfahrensweise lassen wir uns nicht bieten!

Um unsere Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Widerspruchsbescheide zu untermauern und den Präsidenten des Landesamtes für Steuern und Finanzen sachlich aber direkt darauf hinzuweisen, empfehlen wir unseren Mitgliedern, einen Antrag (Muster im Mitgliederbereich) zu schreiben.

Ziel dieses Antrages ist die Aufhebung der Widerspruchsbescheide und die Ermöglichung einer Stellungnahme, so wie dies in den einschlägigen Gesetzen vorgesehen ist.
Das Abschicken dieses Antrages eilt, da die Fristen für ein eventuelles Klageverfahren laufen.

Zur Verfahrensweise bezüglich notwendiger Klageverfahren äußert sich der Geschäftsführende Landesvorstand der GdP (wie in der letzten Meldung bereits angedeutet) in der kommenden Woche.

GdP Sachsen – Wir tun was!
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